Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der niederländischen Fassung und einer Übersetzung ist die niederländische Fassung maßgebend.
GoldRepublic ist der Handelsname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Goldrepublic B.V. und wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden GoldRepublic genannt. GoldRepublic ist im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Amsterdam unter der Nummer 50172247 eingetragen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird (werden) die Vertragspartei(en) von GoldRepublic stets als Sie oder Kontoinhaber bezeichnet. GoldRepublic wird auch als wir oder uns bezeichnet.
Wenn von unserer Website die Rede ist, ist Folgendes gemeint: www.goldrepublic.com/nl-nl (Niederländisch), www.goldrepublic.com/nl-bee (Niederländisch - BE) , www.goldrepublic.com/de-de (Deutsch), www.goldrepublic.com/en-gb (Englisch - UK), www.goldrepublic.com/en-us (Englisch - US) und www.goldrepublic.com/es-es (Spanisch)
GoldRepublic ist bei der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten) als Anbieter von Anlageobjekten registriert und steht als solcher in den Niederlanden unter der Aufsicht der Autoriteit Financiële Markten.
Die Stichting Escrow GoldRepublic ist eine Stiftung nach niederländischem Recht und wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden SEG genannt. SEG ist im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Amsterdam unter der Nummer 50585584 eingetragen.
Um Ihre Transaktionen in Edelmetallen bei GoldRepublic durchführen zu können, müssen Sie ein Gelddepot führen. Dieses Gelddepot wird nicht bei GoldRepublic geführt, sondern bei SEG. SEG wurde gegründet, um sicherzustellen, dass Ihre Gelder nicht verloren gehen, falls GoldRepublic insolvent wird.
SEG unterhält ein Bankkonto bei der Rabobank. Wenn Sie als Kontoinhaber Ihr Geld auf Ihr Gelddepot überweisen, werden diese Gelder dem genannten Bankkonto bei der Rabobank gutgeschrieben. SEG erfasst die so gutgeschriebenen Gelder in ihren Büchern und ordnet sie dem (Gelddepot des) jeweiligen Kontoinhabers zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Artikeln 10 (An- und Verkäufe über das Gelddepot) und 11 (Gelddepot) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SEG zahlt keine Zinsen auf die Gelder aus, die Sie bei ihr halten.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten alle Rechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten von GoldRepublic vereinbart wurden, ebenfalls als zugunsten von SEG vereinbart, und SEG kann sich selbstständig auf diese Rechte berufen, sowohl für sich selbst als auch für GoldRepublic.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von GoldRepublic sowie für alle Angebote und Offerten in Bezug auf diese Dienstleistungen. Darüber hinaus können Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten, die GoldRepublic einschaltet, anwendbar sein.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Dienstleistungen von SEG sowie für alle Angebote und Offerten in Bezug auf diese Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden stets bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit GoldRepublic zur Verfügung gestellt, sind bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Amsterdam unter der Nummer 50172247 hinterlegt und darüber hinaus auf der Website von GoldRepublic zu finden.
Ergänzungen und/oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Ihre etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Niederländisch, Deutsch, Spanisch und Englisch erhältlich.
Die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Kontoinhaber, die die Website von GoldRepublic besuchen und ihren gewöhnlichen Wohn- oder Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für Kontoinhaber, die ihren gewöhnlichen Wohn- oder Aufenthaltsort andernorts haben, gilt die niederländische oder englische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei im Falle von Abweichungen zwischen diesen letztgenannten Fassungen die niederländische Fassung Vorrang hat.
GoldRepublic ist im Handel mit Edelmetallen sowie in deren Transport, Lieferung und Lagerung tätig, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen.
GoldRepublic ist berechtigt, Ihnen für ihre Dienstleistungen Kosten und Gebühren in Rechnung zu stellen. Die aktuellen Tarife von GoldRepublic finden Sie auf der Website von GoldRepublic (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
GoldRepublic hat einen Anlageobjektprospekt und ein Finanzinformationsblatt erstellt, die Sie auf unserer Website herunterladen können (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/documenten). GoldRepublic empfiehlt Ihnen, diese Unterlagen sorgfältig zu lesen und zu beurteilen, ob eine Anlage in Edelmetalle für Sie eine geeignete Anlage ist. GoldRepublic erteilt keine Empfehlungen zu Anlagen in Edelmetalle oder andere (Finanz-)Produkte. Wir empfehlen Ihnen, Ihren eigenen (Anlage-)Berater zu konsultieren.
GoldRepublic ist ausdrücklich kein Anlageberater und erteilt in keiner Weise Beratung zu Ihren Investitionen in Edelmetalle oder zu den damit verbundenen Chancen und Risiken. Etwaige Äußerungen von GoldRepublic dürfen daher niemals als Beratung für Sie aufgefasst werden. Wir raten Ihnen dringend, vor Ihren Investitionen stets den Rat eines anerkannten (Anlage-)Beraters einzuholen.
Bevor Sie die Dienstleistungen von GoldRepublic nutzen können, müssen Sie ein Konto bei GoldRepublic eröffnen. Sie können ein Konto über unsere Website eröffnen. Dabei müssen Sie das von GoldRepublic hierfür vorgesehene Verfahren einhalten.
Sie können anonym ein Konto eröffnen, um sich einen vollständigen Überblick über die Möglichkeiten von GoldRepublic zu verschaffen. Wenn Sie Ihr Konto tatsächlich nutzen möchten, müssen Sie Ihr Konto mit Ihren Daten personalisieren. Dabei müssen Sie alle Fragen richtig und vollständig beantworten.
Während oder unmittelbar nach der Personalisierung Ihres Kontos, in jedem Fall vor Ihrer ersten Transaktion, müssen Sie sich bei GoldRepublic legitimieren. Dabei müssen Sie das von GoldRepublic hierfür vorgesehene Verfahren einhalten.
Wenn Sie eine natürliche Person sind, müssen Sie GoldRepublic eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im Namen einer juristischen Person handeln, müssen Sie nachweisen, dass Sie hierzu vollständig bevollmächtigt sind. Sie müssen GoldRepublic in jedem Fall einen aktuellen Auszug aus dem niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) oder, falls die juristische Person in einem anderen Land als den Niederlanden ansässig ist, einen Auszug aus einer vergleichbaren unabhängigen und zuverlässigen Quelle sowie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments zur Verfügung stellen.
GoldRepublic ist berechtigt und wird, soweit erforderlich, hiermit (durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von Ihnen bevollmächtigt, alles zu tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um die von Ihnen bereitgestellten Daten und Ihre Identität zu überprüfen.
Unmittelbar nach der Personalisierung Ihres Accounts, in jedem Fall vor Ihrer ersten Transaktion, müssen Sie Ihren Account mittels des Validierungsverfahrens validieren. Dazu müssen Sie € 0,01 von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Gelddepot überweisen. Weitere Informationen über Ihr Referenzkonto, Ihr Gelddepot und das Validierungsverfahren finden Sie weiter unten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 9 (Referenzkonto) und 11 (Gelddepot)).
Für die Zahlung von Kosten und Gebühren für die Dienstleistungen, die GoldRepublic Ihnen erbringt, mit Ausnahme der Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Edelmetallen, müssen Sie GoldRepublic ein Lastschriftmandat erteilen, damit GoldRepublic diese Kosten und Gebühren periodisch von Ihrem Referenzkonto abbuchen lassen kann. Die aktuellen Tarife für diese Dienstleistungen von GoldRepublic finden Sie auf der Website von GoldRepublic (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
Erst nachdem das Legitimationsverfahren und das Validierungsverfahren abgeschlossen und von GoldRepublic genehmigt wurden, kann Ihr Account von GoldRepublic für die Durchführung von Transaktionen in Edelmetallen aktiviert werden. Sobald GoldRepublic Ihren Account validiert hat, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Nach Erhalt der E-Mail müssen Sie Ihre Daten in Ihrem Account sofort und sorgfältig überprüfen und etwaige Unvollständigkeiten und/oder Unrichtigkeiten unverzüglich, in jedem Fall vor der Durchführung der ersten Transaktion, GoldRepublic melden. Wenn Sie dies nicht (rechtzeitig) tun, gehen die etwaigen Folgen vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
GoldRepublic ist berechtigt, Accounts, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung aktiviert und validiert wurden, ohne jegliche Benachrichtigung zu schließen.
Sie müssen dafür sorgen und stehen dafür ein, dass alle Ihre Daten, wie sie GoldRepublic bekannt sind, korrekt und aktuell sind. Anmerkungen und/oder Änderungen müssen Sie stets innerhalb von 24 Stunden über Ihren Account auf der Website an GoldRepublic weitergeben.
GoldRepublic haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Sie unrichtige und/oder unvollständige Daten bereitgestellt haben und/oder dass Sie Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten und/oder Änderungen Ihrer Daten GoldRepublic nicht (rechtzeitig) melden. Alle daraus entstehenden Schäden gehen vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
GoldRepublic ist für ihre Geschäftstätigkeit und aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Informationen von Ihnen zu speichern und diese während der gesetzlichen Frist aufzubewahren. Soweit erforderlich, erteilen Sie uns durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierzu Ihre Zustimmung. GoldRepublic ist berechtigt, Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
GoldRepublic wird Ihre vertraulichen Informationen ausschließlich zur Ausführung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags und/oder im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit verwenden.
GoldRepublic wird Ihre vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, es sei denn, das Gesetz, eine gerichtliche Entscheidung oder zuständige Behörden bestimmen etwas anderes.
GoldRepublic nutzt das Internet (Website und E-Mail) als primäres Kommunikationsmittel. GoldRepublic ist darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen auch andere Kommunikationskanäle zu nutzen. Die Kommunikation erfolgt auf Niederländisch, Deutsch oder Englisch.
Für die Kommunikation über die Website müssen Sie sich mit Ihrem eindeutigen Benutzernamen und Ihrem geheimen Passwort auf der Website von GoldRepublic einloggen. Sie gelangen anschließend in Ihr eigenes Konto, einen nur für Sie zugänglichen Bereich der Website, in dem die Kommunikation zwischen Ihnen und GoldRepublic stattfindet.
Die Kommunikation über die Website wird unter anderem, aber nicht ausschließlich, für die Erstellung Ihres Kontos, die Übermittlung von Änderungen, Verbesserungen und/oder Ergänzungen, die Erteilung von Orders, die Bereitstellung von Übersichten und so weiter genutzt.
Die Kommunikation per E-Mail wird unter anderem, aber nicht ausschließlich, genutzt, um Sie zu informieren.
Jedes Mal, wenn Sie sich in Ihr Konto auf der Website von GoldRepublic einloggen, wenn Sie eine Order erteilen, wenn die Order ausgeführt und verarbeitet wird, wenn eine Order von Ihnen oder von GoldRepublic storniert wird, sowie bei allen Änderungen Ihres gesamten (verfügbaren und reservierten) Edelmetallbestands und bei Änderungen des gesamten (verfügbaren und reservierten) Guthabens in Ihrem Gelddepot erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Sie müssen jede Meldung selbst umgehend überprüfen, indem Sie sich in Ihr Konto auf der Website von GoldRepublic einloggen und dort die zugrunde liegenden Daten und Änderung(en) kontrollieren. Wenn Sie eine Abweichung oder Unregelmäßigkeit feststellen, müssen Sie dies GoldRepublic unverzüglich melden. Wenn Sie dies nicht unverzüglich tun, gehen alle etwaigen Schäden vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Für die Kommunikation per E-Mail müssen Sie selbst für ein gut funktionierendes und sicheres E-Mail-Konto bei einem zuverlässigen Anbieter sorgen, zu dem ausschließlich Sie selbst Zugang haben. Im Rahmen angemessener Sicherheitsmaßnahmen tragen Sie dafür Sorge, sich nicht auf oder über einen öffentlich zugänglichen Computer (wie in einem Internetcafé) oder ein öffentlich zugängliches Netzwerk in Ihr Konto einzuloggen. Ferner müssen Sie dafür sorgen und dafür einstehen, dass Ihr Konto die Nachrichten von GoldRepublic (rechtzeitig) zulässt. Der E-Mail-Verkehr ist (ebenso wie die gewöhnliche Post) nicht zusätzlich gesichert; die Nachrichten werden nicht verschlüsselt versendet. Bei sensiblen Informationen wird in der E-Mail grundsätzlich auf Ihr Konto auf der Website von GoldRepublic verwiesen.
Sie müssen Ihr E-Mail-Konto unverzüglich auf neue Nachrichten von GoldRepublic überprüfen. Sie müssen stets innerhalb der in den Nachrichten genannten Frist auf die Nachrichten von GoldRepublic reagieren. Wenn Sie dem nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, geht etwaiger Schaden vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Aus Unrichtigkeiten in der Kommunikation (beispielsweise in Transaktionsübersichten) können keine Rechte abgeleitet werden.
GoldRepublic schützt Ihr Konto durch einen einzigartigen Benutzernamen und ein von Ihnen selbst zu wählendes geheimes Passwort. Sie müssen im Hinblick auf die Geheimhaltung regelmäßig ein neues Passwort wählen und dafür Sorge tragen, dass dieses Passwort für Dritte nicht zu erraten ist.
Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Ihren Benutzernamen und Ihr geheimes Passwort vor Dritten geheim zu halten. Dazu gehört unter anderem, dass Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort nicht auf einem Computer speichern und, soweit Sie sie nicht auswendig lernen, in jedem Fall getrennt voneinander aufbewahren.
ACHTUNG! GOLDREPUBLIC WIRD SIE NIEMALS AUFFORDERN, IHREN BENUTZERNAMEN ODER IHR PASSWORT ANZUGEBEN, AUSSER BEIM EINLOGGEN IN IHR KONTO.
ACHTUNG! WENN SIE TELEFONISCH, PER E-MAIL ODER AUF ANDERE WEISE AUFGEFORDERT WERDEN, IHREN BENUTZERNAMEN ODER IHR PASSWORT ANZUGEBEN, SIND SIE VERPFLICHTET, DARAUF NICHT EINZUGEHEN, AUCH DANN NICHT, WENN IHNEN GESAGT WIRD ODER DER EINDRUCK ERWECKT WIRD, DASS DIE ANFRAGE VON GOLDREPUBLIC STAMMT. GOLDREPUBLIC WIRD SOLCHE ANFRAGEN NIEMALS STELLEN.
GoldRepublic haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Sie Ihr Passwort nicht oder unzureichend geheim halten, es verloren haben oder ein Passwort wählen, das unzureichenden Schutz bietet. Etwaige Schäden, die daraus entstehen, gehen vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Wenn Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort verloren haben oder einen Missbrauch Ihres Benutzernamens oder Passworts feststellen, müssen Sie unverzüglich telefonisch Kontakt mit GoldRepublic aufnehmen. Über ein spezielles Verfahren erhalten Sie dann einen neuen Benutzernamen und ein neues Passwort. GoldRepublic ist berechtigt, hierfür Kosten in Rechnung zu stellen. Die aktuellen Tarife von GoldRepublic finden Sie auf der Website von GoldRepublic (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
Sie sind verpflichtet, GoldRepublic unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Sie vermuten oder wissen, dass ein Dritter unrechtmäßig in den Besitz Ihres Benutzernamens oder Passworts gelangt ist, davon Kenntnis hat oder Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort verwendet.
Wenn ein Dritter Kenntnis von Ihrem Benutzernamen und/oder Passwort erlangt, weil Sie es versäumt haben, angemessene Maßnahmen zu deren Geheimhaltung zu treffen, haften Sie in vollem Umfang für alle Transaktionen, die unter Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem Konto vorgenommen wurden, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie GoldRepublic davon in Kenntnis gesetzt haben.
Um die Dienstleistungen von GoldRepublic nutzen zu können, benötigen Sie ein Referenzkonto. Ein Referenzkonto ist ein auf Ihren Namen und Ihre Adresse lautendes Bankkonto bei einem anerkannten Bankinstitut, von dem aus Sie Ihr erstes Geld auf Ihr Gelddepot überweisen (ein Depot, das mit Ihrem Konto bei GoldRepublic verknüpft ist; mehr dazu in Artikel 11 (Gelddepot)). Ihr Referenzkonto ist das einzige Konto, auf das GoldRepublic Gelder an Sie überweisen wird (etwa beim Verkauf Ihres Edelmetalls oder bei einer Auszahlung aus Ihrem Gelddepot).
Für die Angabe eines Referenzkontos müssen Sie GoldRepublic in jedem Fall die nachstehenden Informationen zur Verfügung stellen. GoldRepublic ist berechtigt, weitere Informationen zu verlangen, bevor sie ein Referenzkonto akzeptiert:
und bei ausländischen Referenzkonten außerdem:
Sie sind selbst in vollem Umfang für die Angaben zu Ihrem Referenzkonto (und deren Überprüfung) verantwortlich und müssen etwaige Unvollständigkeiten und/oder Unrichtigkeiten unverzüglich, jedenfalls vor der Ausführung der ersten Transaktion, GoldRepublic melden. Wenn Sie dies nicht (rechtzeitig) tun, gehen die etwaigen Folgen vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Im Zusammenhang mit Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche müssen die Kontobezeichnung sowie die Namens- und Adressdaten Ihres Referenzkontos stets vollständig mit der Kontobezeichnung sowie den Namens- und Adressdaten Ihres Kontos bei GoldRepublic übereinstimmen und dies auch bleiben.
Ohne jegliche diesbezügliche Verpflichtung ist GoldRepublic berechtigt, und wird, soweit erforderlich, hiermit (durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von Ihnen bevollmächtigt, alles zu tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um bei Ihrer Bank zu überprüfen, ob die Kontobezeichnung des Referenzkontos mit der Kontobezeichnung Ihres Kontos bei GoldRepublic übereinstimmt, sowie um Daten, die sie von Ihrer Bank erhält, mit den bei GoldRepublic bekannten Daten abzugleichen. Soweit erforderlich, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Bank hieran mitwirkt. Bei einer Abweichung in diesen Daten kann eine Untersuchung eingeleitet werden. Während dieser Untersuchung kann Ihr Konto gesperrt werden.
Zur Vermeidung von Fehlern, Betrug und/oder Geldwäsche kann Ihr Referenzkonto, nachdem Ihr Account validiert wurde, grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Sollten Sie hierdurch Probleme haben oder erwarten, können Sie Ihr Referenzkonto nur ändern, indem Sie Ihr Edelmetall verkaufen, Ihr Guthaben im Gelddepot auf das uns bereits bekannte Referenzkonto überweisen, Ihren Account schließen und anschließend einen neuen Account mit Ihrem neuen Referenzkonto anlegen. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa einer Insolvenz Ihrer Bank, wird GoldRepublic an einer Änderung Ihres Referenzkontos mitwirken.
In einem solchen Fall müssen Sie Kontakt mit GoldRepublic aufnehmen. In einem solchen Fall ist GoldRepublic berechtigt, sofern sie dies wünscht oder für erforderlich hält, auf Ihre Kosten rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und/oder eine Versicherung gegen Identitätsdiebstahl abzuschließen, bevor sie die Änderung des Referenzkontos vornimmt.
Sie haben dafür Sorge zu tragen und stehen dafür ein, dass alle Ihre Daten in Bezug auf Ihr Referenzkonto, wie sie GoldRepublic bekannt sind, korrekt sind. Sie müssen dies stets selbst überprüfen. Anmerkungen in Bezug auf Ihr Referenzkonto müssen Sie GoldRepublic stets unverzüglich und schriftlich mitteilen.
GoldRepublic haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Sie unrichtige und/oder unvollständige Daten in Bezug auf Ihr Referenzkonto angegeben haben und/oder dass Sie Unrichtigkeiten und/oder Unvollständigkeiten in Bezug auf die Daten Ihres Referenzkontos GoldRepublic nicht, nicht unverzüglich oder jedenfalls nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Für die Zahlung von Kosten und Gebühren an GoldRepublic, mit Ausnahme derjenigen, die mit dem An- oder Verkauf von Edelmetall zusammenhängen und die Sie aus Ihrem Gelddepot bezahlen, erteilen Sie GoldRepublic durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Lastschriftmandat für Ihr Referenzkonto. Die aktuellen Tarife für diese Dienstleistungen von GoldRepublic finden Sie auf der Website von GoldRepublic (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
Um Ihre Kauftransaktionen in Edelmetallen zu bezahlen, müssen Sie Geld in Ihr Gelddepot bei der Stichting Escrow GoldRepublic (SEG) einzahlen. Geld können Sie per Banküberweisung oder per Überweisung über iDeal einzahlen. Nähere Angaben zur SEG finden Sie in Artikel 2 (Stichting Escrow GoldRepublic).
Ihre Kauftransaktion bezahlen Sie mit dem Guthaben in Ihrem Gelddepot. Vor dieser Transaktion müssen Sie dafür sorgen, dass in Ihrem Gelddepot ausreichend Geld für die Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller damit verbundenen Kosten und Gebühren verfügbar ist. Ist nicht genügend Geld verfügbar, wird Ihre Transaktion in Edelmetall nicht (oder nur teilweise) ausgeführt.
Bei einem Kaufauftrag wird eine Schätzung des Kaufpreises sowie der Kosten und Gebühren vorgenommen, die im Zusammenhang mit dem Kauf an GoldRepublic zu zahlen sind. Dieser geschätzte Betrag wird in Ihrem Gelddepot reserviert, bis der Auftrag verarbeitet ist. Bei der Verarbeitung Ihres Kaufauftrags wird der entsprechende Betrag (Kaufpreis zuzüglich Kosten und Gebühren) von Ihrem Gelddepot abgebucht.
Beträge, die sich nach Ausführung oder Stornierung des Kaufs (noch) im Gelddepot befinden, müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach Gutschrift auf Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto zurücküberweisen; andernfalls wird SEG diese Überweisung vornehmen.
Der Erlös aus dem Verkauf Ihres Edelmetalls wird, nach Abzug von Kosten und Gebühren, stets Ihrem Gelddepot gutgeschrieben. Wenn Sie diesen Erlös nicht innerhalb von drei Tagen nach Gutschrift auf Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto überwiesen haben, wird SEG diese Überweisung vornehmen.
Sie zahlen Geld auf Ihr Gelddepot ein, indem Sie Geld von einem Bankkonto eines anerkannten Bankinstituts auf das Treuhandkonto von SEG überweisen, unter Angabe Ihrer Accountnummer und Ihres Benutzernamens sowie, sofern die Zahlung (ganz oder teilweise) für einen Kauf von Edelmetall bestimmt ist, des Transaktionscodes, den Sie bei der Erteilung dieser Order erhalten haben. Eine Überweisung ist möglich per regulärer Banküberweisung, iDEAL/Wero-Einzahlung, Bancontact-Einzahlung oder Schnellüberweisung (Pay by Bank). Bareinzahlungen sind nicht möglich.
Geht eine Überweisung ohne Accountnummer ein, wird der betreffende Betrag zurückgestellt, bis ausreichende Klarheit über die zugehörige Accountnummer besteht. Besteht nach Einschätzung von GoldRepublic keine ausreichende Klarheit, wird der Betrag auf das Konto zurücküberwiesen, von dem er überwiesen wurde. GoldRepublic ist berechtigt, hierfür Kosten in Rechnung zu stellen. Etwaige hierbei entstehende Schäden gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Accountinhabers, der den ursprünglichen Betrag überwiesen hat.
Auch wenn nach Auffassung von GoldRepublic aus welchem Grund auch immer Zweifel an der Herkunft des Geldes bestehen, kann das Geld ohne Angabe von Gründen abgelehnt und/oder zurücküberwiesen werden; GoldRepublic ist berechtigt, hierfür Kosten in Rechnung zu stellen, und etwaige hierbei entstehende Schäden gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Accountinhabers, der den ursprünglichen Betrag überwiesen hat.
Grundsätzlich werden die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Edelmetall an GoldRepublic zu zahlen sind, aus Ihrem Gelddepot beglichen. Auch die Kosten für die Lagerung von Edelmetall, die Reservierung von Barren (siehe Artikel 14) und die Auslieferung von Edelmetall (siehe Artikel 18) können aus Ihrem Gelddepot beglichen werden. Für diese Kosten und Gebühren, für die Sie keinen ausdrücklichen Zahlungsauftrag erteilen müssen, erteilen Sie GoldRepublic durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ermächtigung zum automatischen Einzug dieser Kosten und Gebühren von Ihrem Gelddepot.
Ein Sollsaldo auf Ihrem Gelddepot ist nicht zulässig. Eine Abhebung aus Ihrem Gelddepot kann nur durch Überweisung auf Ihr bei GoldRepublic hinterlegtes Referenzkonto erfolgen. Wenn Sie Geld von Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto überweisen, müssen Sie stets vorab prüfen, ob das richtige Referenzkonto bei GoldRepublic hinterlegt ist. GoldRepublic und/oder SEG haften nicht, wenn sich das Referenzkonto nachträglich als unrichtig erweist. Etwaige daraus entstehende Schäden gehen vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Aufgrund der niederländischen Vorschriften dürfen sich Beträge nur für einen kurzen Zeitraum im Gelddepot befinden. GoldRepublic wendet einen Zeitraum von maximal drei Tagen an. Wenn Beträge über einen Zeitraum von drei Tagen im Gelddepot gutgeschrieben sind, ohne dass Sie eine Order zum Kauf von Edelmetall erteilen, muss der gesamte Betrag, der sich im Gelddepot befindet, auf Ihr Referenzkonto überwiesen werden. Wenn Sie dies nicht selbst veranlassen, wird SEG diese Überweisung vornehmen.
Gelder, die auf Ihrem Gelddepot gehalten werden, können ausschließlich verwendet werden für:
(a) Zahlungen an GoldRepublic von Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Edelmetall (einschließlich des Kaufpreises von Edelmetall im Falle einer Kauftransaktion), der Lagerung oder Auslieferung von Edelmetall oder der Reservierung eines Barrens an GoldRepublic geschuldet werden;
(b) periodische Zahlungen an GoldRepublic für Ihre Käufe von Edelmetall (Sparen, siehe Artikel 36);
(c) (Rück-)Überweisung auf Ihr Referenzkonto.
Für die (Rück-)Überweisung von Geldern aus Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto kann GoldRepublic gegebenenfalls einen Betrag in Rechnung stellen. Die Kosten finden Sie auf unserer Website: https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven.
Es ist nicht möglich, (Ausgaben-)Limits für Ihr Gelddepot anzugeben oder einzustellen.
Zahlungsaufträge erteilen Sie GoldRepublic über Ihren Account und lauten, vorbehaltlich Ihrer anderslautenden Instruktion, sofern Sie ein Gelddepot führen, auf dem mehrere Währungen gehalten werden können, auf Euro.
Zahlungsaufträge werden von Ihnen autorisiert, nachdem Sie sich mit Ihrem eindeutigen Benutzernamen und geheimen Passwort in Ihrem Account eingeloggt haben. Durch das Absenden eines über Ihren Account erteilten Zahlungsauftrags gemäß den Anweisungen, die innerhalb der Umgebung Ihres Accounts angezeigt werden, gilt der Zahlungsauftrag als korrekt von Ihnen erteilt, gilt Ihre Zustimmung zur Ausführung dieses Auftrags als erteilt und ist GoldRepublic berechtigt, diesen Auftrag auszuführen.
Ein einmal erteilter Zahlungsauftrag für periodische Käufe (siehe Artikel 36, Lastschriftverfahren) kann bis spätestens am letzten Werktag vor dem Tag widerrufen werden, an dem der Zahlungsauftrag gemäß diesem Artikel von GoldRepublic empfangen wird beziehungsweise als empfangen gilt (siehe Artikel 19 für die Definition des Werktags). Ein Zahlungsauftrag für einen einmaligen Kauf von Edelmetall kann nicht widerrufen werden, falls der Auftrag zum Kauf des Edelmetalls nicht mehr annulliert oder widerrufen werden kann (siehe Artikel 20).
Wird Ihr Zahlungsauftrag von GoldRepublic (elektronisch) an einem Tag empfangen, der kein Werktag ist, gilt der Zahlungsauftrag als am nächstfolgenden Werktag empfangen.
Zahlungsaufträge werden nach Möglichkeit am Tag des Eingangs des Auftrags ausgeführt, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags, der auf den Geschäftstag folgt, an dem der Zahlungsauftrag vollständig und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei GoldRepublic eingegangen ist.
Wenn Ihr Zahlungsauftrag gemäß Ihrer Angabe über Ihr Konto zur Ausführung an einem zukünftigen Datum bestimmt ist, gilt dieses zukünftige Datum als Datum des Eingangs des Auftrags. Die Ausführung des Auftrags erfolgt dann an dem Datum, an dem der Auftrag eingegangen ist (oder als eingegangen gilt), oder spätestens am ersten darauffolgenden Geschäftstag. Ein Zahlungsauftrag im hier genannten Sinne kann bis spätestens zum letzten Geschäftstag vor dem Tag widerrufen werden, an dem dieser Zahlungsauftrag eingegangen ist (oder als eingegangen gilt).
Ein Zahlungsauftrag, soweit dieser zur Deckung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten und Gebühren dient, kann in keinem Fall widerrufen werden, wenn der Auftrag zum Kauf des Edelmetalls nicht mehr storniert oder widerrufen werden kann (siehe Artikel 20).
Hinsichtlich der Kosten und Gebühren, für die Sie bei einem Kauf- oder Verkaufsauftrag von Edelmetall keinen ausdrücklichen Zahlungsauftrag erteilen müssen, erteilen Sie GoldRepublic durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ermächtigung zum automatischen Einzug dieser Kosten und Gebühren von Ihrem Gelddepot. Durch die Erteilung dieser Ermächtigung zum automatischen Einzug dieser Kosten und Gebühren gelten Sie als mit der Ausführung dieser Einzüge einverstanden, und GoldRepublic ist berechtigt, diese auszuführen.
Sie sind verpflichtet, das Gelddepot ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen und GoldRepublic unverzüglich über den Verlust oder Diebstahl Ihres Benutzernamens oder geheimen Passworts sowie über die unrechtmäßige oder nicht gestattete Nutzung Ihres Gelddepots zu informieren.
Über jede Änderung des Saldos Ihres Gelddepots erhalten Sie eine E-Mail von GoldRepublic. Sie sind verpflichtet, diese Änderung sowie den (neuen) Saldo so schnell wie möglich in Ihrem Konto zu überprüfen und GoldRepublic unverzüglich über jede von Ihnen festgestellte Unregelmäßigkeit oder Unrichtigkeit zu informieren.
GoldRepublic hat das Recht, Ihr Gelddepot aus objektiv gerechtfertigten Gründen zu sperren, die mit der Sicherheit des Gelddepots oder Ihres eindeutigen Benutzernamens oder geheimen Passworts zusammenhängen, oder bei Verdacht auf nicht gestattete oder betrügerische Nutzung Ihres Gelddepots.
Bei der Sperrung Ihres Gelddepots werden Sie darüber nach Möglichkeit vor der Sperrung per E-Mail informiert oder, falls dies nicht möglich ist, unverzüglich danach, es sei denn, diese Mitteilung steht im Widerspruch zu objektiv gerechtfertigten Sicherheitserwägungen oder ist nach geltendem Recht verboten. Wenn Sie über die Sperrung informiert werden, werden Sie ebenfalls über den Grund der Sperrung informiert.
Solange Ihr Gelddepot gesperrt ist, können Sie möglicherweise keine Transaktionen in Edelmetall tätigen.
Sobald die Gründe für die Sperrung nicht mehr bestehen, wird die Sperrung aufgehoben. Wenn Sie eine Mitteilung über die Sperrung erhalten haben, werden Sie per E-Mail über die Aufhebung der Sperrung informiert.
GoldRepublic ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags über Ihr Gelddepot zu verweigern, wenn:
(a) eine Voraussetzung für die Ausführung des Auftrags im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt ist;
(b) der Zahlungsauftrag unklar ist;
(c) das Guthaben auf dem Gelddepot nicht ausreicht, um den Auftrag ausführen zu können; oder
(d) nach Auffassung von GoldRepublic Gründe für die Annahme bestehen, dass die Ausführung des Auftrags gegen geltende Vorschriften verstößt.
GoldRepublic informiert Sie per E-Mail über die Verweigerung der Ausführung eines Zahlungsauftrags, und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Auftrag ohne Verweigerung ausgeführt worden wäre, und informiert Sie über den Grund der Verweigerung sowie über das Verfahren zur Berichtigung etwaiger sachlicher Unrichtigkeiten, die zur Verweigerung geführt haben, es sei denn, die Übermittlung dieser Mitteilung(en) ist nach geltendem Recht verboten.
Bei der Verweigerung eines Zahlungsauftrags ist GoldRepublic berechtigt, Ihre erteilte(n) Transaktion(en) in Edelmetall zu verweigern oder zu stornieren.
Ist die Ablehnung objektiv gerechtfertigt, kann GoldRepublic Kosten in Rechnung stellen.
In regelmäßigen Abständen erhalten Sie per E-Mail einen Kontoauszug über alle Umsätze, die in Ihrem Konto stattgefunden haben.
GoldRepublic kauft Edelmetalle ausschließlich von anerkannten Marktprofis oder von bei ihr angeschlossenen Kontoinhabern, in letzterem Fall jedoch nur, wenn das Edelmetall aus dem „GoldRepublic Tresor“ stammt, der beim Verwahrer unterhalten wird, und diesen Tresor niemals verlassen hat. Das bedeutet: Wenn Sie sich Ihr Edelmetall haben ausliefern lassen (siehe Artikel 18), können Sie es nicht ohne Weiteres an GoldRepublic zurückverkaufen.
Sämtliches Edelmetall wird in Form gewogener und nummerierter Barren gehalten, in einer Form, die bei der Abwicklung von Verkäufen auf den lokalen Märkten des betreffenden Edelmetalls allgemein akzeptiert ist.
Goldbarren sind für Anlagezwecke bestimmtes Gold mit einem Feingehalt von nicht weniger als 99,5%.
Das Goldgewicht wird von GoldRepublic entsprechend der Standardpraxis des Goldmarktes in Feingoldgewicht ausgedrückt. Das Feingoldgewicht jedes Barrens ist das Gewicht multipliziert mit dem Feingehalt. Das daraus resultierende Gewicht wird in Ihrem Konto verbucht und entspricht 100% reinem Goldgewicht. Das Goldgewicht wird in Kilo und Gramm angegeben.
Silberbarren haben einen Feingehalt von nicht weniger als 99,9%.
Das Silbergewicht wird von GoldRepublic entsprechend der Standardpraxis des Silbermarktes in Bruttogewicht und somit nicht in Feingewicht ausgedrückt. Das Silbergewicht wird in Kilo und Gramm angegeben.
GoldRepublic garantiert damit Folgendes:
Bei GoldRepublic kaufen Sie keine (Papier-)Rechte auf Edelmetall, sondern Sie kaufen tatsächlich das Edelmetall selbst und werden dessen Eigentümer.
Die Edelmetalle werden in Barrenform in einem Tresor aufbewahrt und sind durch die darauf angebrachten Kennzeichen individualisierbar. Dies hängt mit den Anforderungen zusammen, die das anwendbare Recht an das Halten von (Mit-)Eigentumsrechten stellt. Aus der Buchführung von GoldRepublic geht hervor, welcher Kontoinhaber Anspruch auf welches Edelmetall (Teil oder Teile eines Barrens) hat, das sich im Tresor befindet.
Das von Ihnen gekaufte Edelmetall wird Ihnen in allen Fällen aus dem Edelmetall geliefert, das sich zum Zeitpunkt des Kaufs als eigener Bestand von GoldRepublic im Tresor befindet. Sie werden wie folgt Eigentümer: In der Buchführung von GoldRepublic wird vermerkt, dass das von Ihnen gekaufte Edelmetall ab diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen eingetragen ist, und der Verwahrer wird über die Übertragung des Edelmetalls an Sie benachrichtigt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verwahrer diese Übertragung anerkannt hat, hält der Verwahrer das Edelmetall für Sie im Tresor und es ist Ihr Eigentum. Der Verwahrer hat GoldRepublic bevollmächtigt, im Namen des Verwahrers die Mitteilung über die Übertragung entgegenzunehmen und die Übertragung anzuerkennen.
Sie stimmen zu, dass, wenn eine Verkaufstransaktion Ihres Edelmetalls innerhalb des Systems von GoldRepublic stattfindet, das verkaufte Edelmetall in Ihrem Namen an GoldRepublic geliefert wird und Ihre Verwahrung endet, soweit Ihr Edelmetall verkauft wurde, dies gemäß Ihren Anweisungen, die Sie ausschließlich GoldRepublic erteilt haben (oder ohne Ihre Anweisungen, falls GoldRepublic (einen Teil) Ihres Edelmetalls zum zu diesem Zeitpunkt geltenden Kurs verkauft, weil es GoldRepublic nicht gelingt, mit der Einzugsermächtigung die Kosten und Gebühren, mit Ausnahme derjenigen, die mit dem Kauf oder Verkauf von Edelmetallen zusammenhängen, von Ihrem Referenzkonto einzuziehen, siehe Artikel 22). Durch die Annahme dieser Bedingungen bevollmächtigen Sie GoldRepublic, auch für den Fall, dass GoldRepublic als Ihre Gegenpartei auftritt, das Edelmetall in Ihrem Namen (a) an GoldRepublic zu liefern, (b) den Verwahrer davon in Kenntnis zu setzen und (c) den Verwahrer davon in Kenntnis zu setzen, dass der Verwahrer ab dem Zeitpunkt der genannten Lieferung das von Ihnen gelieferte Edelmetall für GoldRepublic hält.
Sie wissen und sind damit einverstanden, dass Ihr Eigentumsrecht nicht notwendigerweise bedeutet, dass Sie Eigentümer eines ganzen Barrens sind (einer eigenen, abgetrennten Menge Edelmetall), sondern dass Sie möglicherweise Miteigentümer eines oder mehrerer Barren sind.
GoldRepublic garantiert nicht nur, dass das von ihr an Sie gelieferte Edelmetall tatsächlich im Tresor beim Verwahrer vorhanden ist, sondern auch, dass Ihr Edelmetall im Tresor identifizierbar ist. GoldRepublic kann nachweisen und aufzeigen, welches Edelmetall Ihr (Mit-)Eigentum ist.
GoldRepublic wird dafür Sorge tragen, dass Kopien des vollständigen Eigentumsverzeichnisses an mindestens einem separaten Datenspeicherstandort gespeichert werden.
GoldRepublic versendet regelmäßig eine verschlüsselte elektronische Version des Eigentumsverzeichnisses (Identität der Kontoinhaber von GoldRepublic, ihr Edelmetall in Recheneinheiten mit Spezifikation des Edelmetalls, auf das sich ihr (Mit-)Eigentum bezieht) an SEG und den Verwahrer. Diese können die Daten ohne den Schlüssel weder interpretieren noch verwenden. Der Schlüssel liegt beim Notar von GoldRepublic. Dieser Notar ist angewiesen, im Falle einer Insolvenz von GoldRepublic den Schlüssel wie folgt freizugeben:
Sie können jederzeit überprüfen, ob die Menge an Edelmetall, die Sie besitzen, sich tatsächlich im Tresor beim Verwahrer befindet. Dies ist möglich, weil die von GoldRepublic geführte Eigentumsverwaltung mit der Tresorverwaltung des Verwahrers übereinstimmt. Sie können überprüfen, ob im Tresor beim Verwahrer (mindestens) ebenso viel Edelmetall vorhanden ist, wie es laut der Verwaltung von GoldRepublic vorhanden sein muss.
GoldRepublic wird jederzeit eine Menge an Edelmetall beim Verwahrer halten, die mindestens der Gesamtheit der Ansprüche auf Edelmetall aller Kunden von GoldRepublic entspricht.
Um allen aktiven Kontoinhabern von GoldRepublic die Möglichkeit zu geben, die Menge an Edelmetall und die Eigentumsverhältnisse sowie die Höhe der Gelder in den Gelddepots überprüfen zu können, werden ihnen die folgenden Informationen bekannt gegeben:
GoldRepublic garantiert, dass Ihr Edelmetall nicht verliehen wird, nicht als Sicherheit für Verpflichtungen von GoldRepublic dient und nicht Gegenstand irgendeiner derivativen Transaktion sein wird, dass es Ihr Eigentum bleibt und vom Verwahrer sicher für Sie aufbewahrt wird, bis Ihr Edelmetall gemäß Ihren über GoldRepublic eingehenden Anweisungen verkauft oder entnommen wird (es sei denn, Ihr Edelmetall wird (teilweise) von GoldRepublic zum zu diesem Zeitpunkt geltenden Kurs verkauft, weil es GoldRepublic nicht gelingt, mit der Einzugsermächtigung die Kosten und Gebühren, die nicht mit dem An- oder Verkauf von Edelmetallen zusammenhängen, von Ihrem Referenzkonto einzuziehen, siehe Artikel 22).
Es ist möglich, Ihre eigenen spezifischen ganzen Edelmetallbarren zu besitzen.
Wenn Sie bei GoldRepublic eine Menge an Edelmetall als Eigentum halten (Gold mit hohem Goldgehalt und Silber mit einem Bruttogehalt), die gleich groß oder größer ist als der kleinste für diesen Zweck verfügbare Edelmetallbarren im Tresor, dann können Sie sich dafür entscheiden, dass ein oder mehrere individuelle Barren ausschließlich in Ihr vollständiges Eigentum übergehen. Auf https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven finden Sie eine Übersicht der Barren, die reserviert werden können.
Sie müssen dies online reservieren. Wenn Sie das tun, wird der gesamte spezifische Barren, den Sie auswählen (bzw. werden die Barren, die Sie auswählen), Ihr vollständiges Eigentum. Dieses Eigentum wird in einem periodischen Kontrollbericht unter Ihrem Pseudonym veröffentlicht. Der periodische Kontrollbericht wird auf der Website veröffentlicht. GoldRepublic berechnet Kosten für die Reservierung eines spezifischen Barrens (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
Wenn Sie einen reservierten Barren verkaufen möchten, müssen Sie diesen Barren vor dem Verkaufsauftrag zunächst freigeben. GoldRepublic berechnet keine Kosten für die Freigabe eines reservierten Barrens.
GoldRepublic hat mit dem Verwahrer einen Transport- und Lagervertrag geschlossen (nachfolgend: Lagervertrag), auf dessen Grundlage sie im Namen aller ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Kontoinhaber den Verwahrer als Transporteur, Tresorverwalter und Verwahrer des Edelmetalls aller Kontoinhaber bestellt hat. Der Verwahrer wird das Edelmetall für Sie in seinem Tresor bzw. seinen Tresoren verwahren und es bei einem Verkauf (oder wenn Sie es abholen möchten) an Sie oder in Ihrem Namen ausliefern.
Der Verwahrer ist eine angesehene professionelle Organisation mit umfangreicher Erfahrung auf dem Gebiet der Entgegennahme, des Transports, der Lagerung und der Auslieferung von Edelmetall.
Der Verwahrer erkennt in dem mit GoldRepublic geschlossenen Lagervertrag an, dass das Edelmetall eine bewegliche Sache ist, die er für den (die) betreffenden Kontoinhaber von GoldRepublic entgegennimmt und verwahrt und die somit nicht sein Eigentum, sondern Eigentum des (der) betreffenden Kontoinhaber(s) ist. Der Verwahrer verpflichtet sich im Lagervertrag, als physischer Verwahrer des Edelmetalls dieser Kontoinhaber zu fungieren, bis GoldRepublic (bzw. diese über GoldRepublic) die Anweisung erteilt (erteilen), dass die Verwahrung beendet werden soll.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle (Rechts-)Handlungen und Kontakte mit dem Verwahrer im Zusammenhang mit der Begründung und der Beendigung der Verwahrung von GoldRepublic gemäß diesen Bedingungen ausgeführt werden, während das Edelmetall während des gesamten Zeitraums beim Verwahrer verbleibt (vorbehaltlich einer Auslieferung im Sinne von Artikel 18).
GoldRepublic verpflichtet sich, dem Verwahrer eine Vergütung zur Deckung der Kosten für die Lagerung und Versicherung des Edelmetalls zu zahlen. Diese Kosten werden separat berechnet und sind in den Lagerkosten enthalten, die Ihnen monatlich in Rechnung gestellt werden (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
GoldRepublic bestätigt Ihnen, dass der Verwahrer im "Lagervertrag" anerkennt, dass die auf Grundlage des Vertrags gelagerten Edelmetalle den Kontoinhabern von GoldRepublic oder GoldRepublic zugewiesen sind und in deren Eigentum stehen.
GoldRepublic bestätigt Ihnen, dass der Verwahrer im "Lagervertrag" anerkennt, dass dieses zugewiesene Edelmetall jederzeit individualisierbar sein wird.
GoldRepublic bestätigt Ihnen, dass der Verwahrer im "Lagervertrag" die Verantwortung für das Edelmetall ab dem Zeitpunkt übernimmt, zu dem er Ihr Edelmetall in Verwahrung nimmt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verwahrer die Verwahrung und die tatsächliche Gewalt gemäß den Anweisungen von GoldRepublic für einen Verkauf oder eine Entnahme an einen Dritten übertragen hat.
GoldRepublic garantiert, dass sich der Verwahrer in der "Lagervereinbarung" verpflichtet hat, sich, bevor er eine autorisierte physische Entnahme von Edelmetall der Kontoinhaber von GoldRepublic aus dem Tresor durchführt, unabhängig von GoldRepublic zu vergewissern, dass Folgendes zutrifft:
GoldRepublic bestätigt Ihnen, dass der Verwahrer in allen Fällen eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einhalten muss, bevor er die "Lagervereinbarung" beenden kann.
Wenn GoldRepublic vom Verwahrer eine Kündigung erhalten hat und keine alternative Lagerlösung als Ersatz vorhanden ist, verpflichtet sich GoldRepublic, Sie mindestens 3 Monate vor der Beendigung über die Situation zu informieren.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen GoldRepublic und dem Verwahrer finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwahrers Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwahrers gelten ebenfalls für das Rechtsverhältnis zwischen GoldRepublic und den Kontoinhabern und enthalten unter anderem Vorschriften in Bezug auf Verfahren für die Auslieferung von Edelmetall, Haftungsbeschränkungen und Bestimmungen zu höherer Gewalt. Die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwahrers können Sie hier einsehen: https://www.goldrepublic.com/nl-nl/documenten.
GoldRepublic trägt über den Verwahrer dafür Sorge, dass Ihr Edelmetall gegen Diebstahl und Schäden versichert wird. Diese Versicherung ist in der Vergütung für Lagerkosten enthalten, die Sie an GoldRepublic zahlen.
GoldRepublic bestätigt Ihnen, dass sich der Verwahrer in der "Lagervereinbarung" verpflichtet, GoldRepublic ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das den Nachweis Ihrer Versicherung darstellt. GoldRepublic wird diesen Versicherungsnachweis und die zugehörigen Bedingungen für alle ihre Kunden auf ihrer Website sichtbar machen.
Sie haben das Recht, sich Ihr Edelmetall ausliefern zu lassen, Sie erkennen jedoch an, dass GoldRepublic nicht in erster Linie als Dienst für diejenigen gedacht ist, die Edelmetall physisch in Besitz nehmen möchten.
Ihrem Wunsch, sich Edelmetall ausliefern zu lassen, kann entsprochen werden, soweit es sich um Einheiten handelt, die gegossen werden können. Falls die von Ihnen gewünschte Einheit für die Auslieferung von den Einheiten abweicht, die GoldRepublic standardmäßig verwendet, kann die Auslieferung einige Zeit in Anspruch nehmen, da die von Ihnen gewünschte Einheit erst produziert werden muss. Die Kosten für die Auslieferung und das eventuelle Gießen können Sie hier einsehen: https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven.
Um eine physische Auslieferung durchführen zu können, wird in allen Fällen von Ihnen verlangt, dass Sie zwei gültige und zuverlässige Formen der Legitimation vorlegen. Darüber hinaus können weitere Anforderungen gestellt werden, wie etwa der Abschluss einer Versicherung gegen Identitätsbetrug auf Ihre Kosten.
Wie aus Artikel 13 (Eigentum) hervorgeht, kennt der Verwahrer Ihre Identität als (Mit-)Eigentümer von Edelmetall nicht. Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Auslieferung Ihres Edelmetalls nicht direkt bei dem oder von dem Verwahrer verlangen können. Ihre Auslieferung kann ausschließlich über GoldRepublic beantragt und durchgeführt werden, und das Edelmetall wird in Absprache mit Ihnen durch den Verwahrer zugestellt.
Aus der (entschlüsselten) Eigentumsverwaltung von GoldRepublic geht hervor, welcher Kontoinhaber (Mit-)Eigentümer welches Edelmetallbarrens ist. Sofern Sie diese Funktion nicht deaktiviert haben, erhalten Sie täglich per E-Mail Informationen über die Zuweisung oder das Eigentum an Ihrem Edelmetall; diese E-Mail ist ein Auszug aus der Eigentumsverwaltung von GoldRepublic, soweit es Ihre Eigentumsrechte an Edelmetallen betrifft.
Eine Insolvenz von GoldRepublic (oder des Verwahrers) hat keinen Einfluss auf Ihre Eigentumsrechte an dem Edelmetall. Es bleibt Ihr Eigentum und Sie behalten das Recht auf dessen Auslieferung. Falls Sie nicht einen ganzen Barren besitzen, sondern nur einen Teil davon, können die Teilhaber (die gemeinschaftlichen Eigentümer eines Barrens) die Auslieferung verlangen und zur Aufteilung der Gemeinschaft (des gesamten Barrens) übergehen. Diese Aufteilung kann in der Aufspaltung (dem Umschmelzen) des Barrens bestehen oder im Verkauf und der Verteilung des Erlöses im Verhältnis zum Miteigentumsanteil der einzelnen Teilhaber an dem Barren.
Im Falle einer Insolvenz von GoldRepublic müssen Sie sich für die Auslieferung Ihres Edelmetalls an die Partei oder Parteien wenden, die gemäß Artikel 13 (Eigentum) über den Schlüssel verfügt oder verfügen, mit dem die Eigentumsverwaltung von GoldRepublic in Bezug auf das Eigentum an den Edelmetallen entschlüsselt werden kann.
Aus administrativen Gründen und zum Schutz Ihrer Privatsphäre besteht keine direkte rechtliche Beziehung (kein Vertrag) zwischen dem Kontoinhaber einerseits und dem Verwahrer andererseits. Zwar verwahrt der Verwahrer das Edelmetall unmittelbar zugunsten der Kontoinhaber, dies geschieht jedoch im Auftrag von (und im Rahmen eines Vertrags mit) GoldRepublic.
Der Verwahrer kennt die Identität der Kontoinhaber nicht. Der Verwahrer kennt lediglich die öffentlichen Aliasnamen der Kontoinhaber. Dies wäre anders, wenn der Verwahrer über den Schlüssel verfügen würde, der sich beim Notar befindet und mit dem die verschlüsselte Datei mit der Identität aller Kunden und der Menge an Gold und Silber, die sie besitzen, entschlüsselt werden kann. Dieser Schlüssel wird jedoch nur im Falle einer Insolvenz von GoldRepublic vom Notar freigegeben.
Ebenso wenig kann der Verwahrer überprüfen, ob eine Eigentumsübertragung von Edelmetall tatsächlich im Auftrag des betreffenden Kontoinhabers und in Übereinstimmung mit diesem Auftrag erfolgt.
Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und erkennen Sie an, dass:
(a) ausschließlich GoldRepublic, unter Ausschluss aller anderen, verantwortlich ist für:
(i) jede Eigentumsübertragung von Edelmetall, die stattfindet oder stattgefunden hat; und
(ii) die Verwaltung des Eigentums an den Edelmetallen;
(b) der Verwahrer, der nicht über den Schlüssel verfügt, mit dem die Eigentumsverwaltung von GoldRepublic in Bezug auf das Eigentum an den Edelmetallen entschlüsselt werden kann, keinen Einblick in die Identität der Kontoinhaber hat, keinen Einblick in die Aufträge der Kontoinhaber zum Kauf und Verkauf (Eigentumsübertragung) von Edelmetallen hat und keinen Einblick in die Eigentumsverwaltung von GoldRepublic hat, sodass der Verwahrer deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
Die Bestimmungen der Artikel 18.2, 18.3 und 18.4 gelten (auch) zugunsten der Verwahrer. Jeder der Verwahrer hat diese Bestimmungen zugunsten Dritter angenommen und kann sich selbstständig darauf berufen.
GoldRepublic erklärt sich verantwortlich für die Implementierung von Sicherheitsverfahren, die die unbefugte Entnahme von Edelmetall aus dem Tresor verhindern.
Mit der einzigen Ausnahme einer genehmigten Versendung an einen anderen Lagerort von GoldRepublic (wie sie beispielsweise von Kontoinhabern als Reaktion auf eine internationale Krise beantragt werden kann) garantiert GoldRepublic, dass an einem einzigen Tag niemals die Genehmigung zur Auslieferung von mehr als dem geringeren Wert von 25 Kilogramm Gold und 5% des im Tresor befindlichen Goldes oder mehr als dem geringeren Wert von 1 Tonne Silber und 5% des im Tresor befindlichen Silbers erteilt wird.
Wenn GoldRepublic von Zeit zu Zeit die Genehmigung zur Auslieferung von maximal 25 Kilogramm Gold oder 5% des im Tresor befindlichen Goldes erteilt (je nachdem, welche Menge die geringere ist), verpflichtet sie sich, diese Tatsache auf der Startseite ihrer Website unter der Adresse https://www.goldrepublic.com/nl-nl bekannt zu geben, und es werden deutliche Links zu näheren Angaben vorhanden sein, in denen sowohl die auszuliefernde Menge an Edelmetall als auch das veröffentlichte Pseudonym des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaber, dessen bzw. deren Edelmetall ausgeliefert werden soll, erläutert werden.
Diese öffentliche Mitteilung über die Auslieferung der maximalen Edelmetallmenge wird spätestens am Werktag vor der geplanten Auslieferung bekannt gegeben und bleibt für alle Besucher der Website von GoldRepublic sichtbar, bis das Edelmetall den Tresor verlassen hat und ausgeliefert wurde.
Ein Werktag im vorgenannten Sinne ist ein Wochentag von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr (niederländische Zeit), an dem GoldRepublic Transaktionen in Edelmetall und Geld verarbeitet und abwickelt, sofern der relevante Markt oder die Marktteilnehmer, darunter die Banken in den Niederlanden und der Verwahrer, die an der Ausführung der Edelmetalltransaktion beteiligt sind, für die für diese Transaktion(en) erforderlichen Handlungen geöffnet sind. Keine Werktage sind die Wochentage, die von der Europäischen Zentralbank als sogenannte TARGET-Holidays ausgewiesen wurden. TARGET-Holidays sind die Tage, an denen das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer (TARGET) System geschlossen ist. Die Europäische Zentralbank hat bis auf Weiteres die folgenden Tage als TARGET-Holidays ausgewiesen: 1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), 25. Dezember (erster Weihnachtsfeiertag) und 26. Dezember (zweiter Weihnachtsfeiertag). Die Europäische Zentralbank kann hieran Änderungen vornehmen, die zur Folge haben, dass sich die Tage, die für die Dienstleistungen von GoldRepublic als Werktag gelten, entsprechend ändern.
Die Mitteilung über die Auslieferung der maximalen Edelmetallmenge ist eine Verpflichtung von GoldRepublic, von der der Verwahrer Kenntnis hat, und GoldRepublic bestätigt, dass der Verwahrer vertraglich verpflichtet ist zu prüfen, ob die Mitteilung über die Entnahme bekannt gegeben wurde, wenn er sich anschickt, das Edelmetall auszuliefern.
Da der entnehmende Kontoinhaber öffentlich mit seinem Pseudonym bezeichnet wird, verpflichtet sich GoldRepublic, darauf zu achten, dass der Kontoinhaber, der die Auslieferung von Edelmetall wünscht, über ausreichend Edelmetall für die Entnahme verfügt, wie dies öffentlich im periodischen Prüfbericht festgehalten ist.
Die Prüfung, ob der Kontoinhaber über ausreichend Edelmetall verfügt, ist eine Verpflichtung von GoldRepublic, von der der Verwahrer Kenntnis hat, und GoldRepublic bestätigt, dass der Verwahrer auch vertraglich verpflichtet ist, unabhängig von GoldRepublic zu prüfen, dass der Kontoinhaber mit dem Pseudonym gemäß dem veröffentlichten periodischen Prüfbericht von GoldRepublic über ausreichend Edelmetall für die Entnahme verfügt.
Ihre Orders bei/an GoldRepublic werden über ein Online-Computerprogramm von GoldRepublic verarbeitet. Wie dies funktioniert, können Sie online auf der Website von GoldRepublic (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/goud-kopen) nachlesen. GoldRepublic geht davon aus, und Sie stehen dafür ein, dass Sie sich vor Ihrer ersten Order ausreichend mit der Arbeitsweise von GoldRepublic und dem Computerprogramm vertraut machen.
Bei der Aufgabe der Order müssen Sie angeben, ob es sich um eine Limitorder oder eine Bestens-Order handelt.
Limitorders enthalten immer ein Preislimit. Bei Kauforders müssen Sie einen maximalen (Limit-)Preis angeben. Bei Verkaufsorders müssen Sie einen minimalen (Limit-)Preis angeben. Bei Limitorders muss zudem ein Limitdatum eingegeben werden (bis zu welchem Datum die Limitorder ausgeführt werden kann).
Bestens-Orders enthalten kein Preislimit. Der Kauf oder Verkauf erfolgt immer zu dem Preis, den GoldRepublic zum Zeitpunkt der Ausführung der Order anbietet. Bestens-Orders sind risikoreich, da der Preis, zu dem die Order ausgeführt wird, nicht bekannt ist und durch Schwankungen steigen oder fallen kann. Aus diesem Grund wendet GoldRepublic zwei Sicherheitsvorkehrungen an, die die Ausführung einer Bestens-Order verhindern können. Erstens wird zum Zeitpunkt der Ausführung einer Bestens-Order, die einen Kauf betrifft, (nochmals) geprüft, ob das Guthaben in Ihrem Gelddepot ausreicht, um die Transaktion zu bezahlen. Zweitens wird die Bestens-Order nicht ausgeführt, wenn der Preis, zu dem sie ausgeführt würde, um 10% oder mehr vom Geld- oder Briefkurs des Edelmetalls zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Order bei GoldRepublic abweicht (unabhängig davon, ob die Order an einem Werktag oder einem anderen Tag eingeht).
Sowohl Limitorders als auch Bestens-Orders enthalten immer eine Mengenbegrenzung. Bei Kauforders müssen Sie angeben, wie viel Edelmetall Sie kaufen möchten. Bei Verkaufsorders müssen Sie angeben, wie viel Edelmetall Sie verkaufen möchten. Die von Ihnen angegebenen Mengen gelten als Höchstmengen. GoldRepublic wird sich bemühen, die von Ihnen angegebene Höchstmenge vollständig zu realisieren, übernimmt diesbezüglich jedoch keinerlei Garantie, und durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie, dass GoldRepublic berechtigt ist, die Order teilweise auszuführen.
GoldRepublic wird Ihre Orders zum Kauf von Edelmetall nur annehmen, wenn Sie ausreichend Geld auf Ihr Gelddepot überwiesen haben (Kaufpreis zuzüglich Kosten und Gebühren), um die gesamte Kauftransaktion abzuwickeln.
GoldRepublic wird Ihre Orders zum Verkauf von Edelmetall nur annehmen, wenn die angegebene Menge zu diesem Zeitpunkt im Tresor eingelagert ist und Ihnen zur Verfügung steht.
Wenn eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn andere Probleme vorliegen, wird Ihre Order abgelehnt.
Ihr Auftrag für eine Transaktion in Edelmetall gilt als bei GoldRepublic eingegangen an dem Werktag, an dem GoldRepublic diese Order (elektronisch) erhält. Wenn Ihr Auftrag für eine Transaktion in Edelmetall von GoldRepublic (elektronisch) an einem Tag eingeht, der kein Werktag ist, gilt der Auftrag als am nächstfolgenden Werktag eingegangen.
GoldRepublic bemüht sich, Aufträge für eine Transaktion in Edelmetall so schnell wie möglich auszuführen (nach Möglichkeit am Tag des Eingangs des Auftrags) und Bestens-Orders spätestens bis zum Ende des Werktags, an dem der Bestens-Auftrag vollständig und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei GoldRepublic eingegangen ist. GoldRepublic kann jedoch nicht garantieren, dass eine erteilte Order ausgeführt wird. Soweit die Order nicht ausgeführt wird oder ausgeführt werden kann, kann die Order durch Zeitablauf, durch Stornierung oder anderweitig ungültig werden (siehe unten „Stornierung von Orders“).
Ihre Order ist stets gegenüber allen anderen Orders aus der Vergangenheit oder Zukunft nachrangig, die einen attraktiveren (Limit-)Preis bieten, sowie gegenüber allen anderen Orders, die denselben (Limit-)Preis bieten, aber früher eingegangen sind.
GoldRepublic veröffentlicht auf der Website den Geld- und Briefkurs, zu dem sie bereit ist, Edelmetall von Ihnen zu kaufen und an Sie zu verkaufen (für Ihren Verkauf ist der Geldkurs relevant, für Ihren Kauf der Briefkurs), sofern sie selbst zu diesen Kursen auf dem professionellen Markt das Edelmetall kaufen oder verkaufen kann.
Ihre Kauf- und Verkaufsorders werden zu dem auf der Website veröffentlichten Brief- beziehungsweise Geldkurs ausgeführt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem GoldRepublic die Order ausführt.
ACHTUNG! Der Kurs des Edelmetalls zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Order über Ihr Konto eingeben, ist nicht notwendigerweise der Kurs, zu dem die Order ausgeführt wird, da es bei der Ausführung zu Verzögerungen kommt. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Orders, die außerhalb von Werktagen erteilt werden. Bis Ihre Order in Ihrem Konto den Status „in Bearbeitung“ anzeigt, können Sie die Order stornieren (siehe auch den nachfolgenden Abschnitt).
Für Transaktionen werden Transaktionskosten in Rechnung gestellt. Die Tarife hierfür variieren und hängen von der Menge des Edelmetalls ab, die Sie kaufen oder verkaufen. Eine Übersicht der geltenden Transaktionskosten finden Sie auf unserer Website (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven). Bei der Eingabe einer Order wird eine Indikation der Transaktionskosten angezeigt. Der Tarif der Transaktionskosten wird auf den gesamten Transaktionsbetrag berechnet, und die (tatsächlichen) Transaktionskosten werden in der Orderbestätigung angezeigt, sobald die Order ausgeführt wurde.
Sie haben jederzeit das Recht, über Ihr Konto einen Antrag zu senden, um eine nicht ausgeführte offene Order (oder deren nicht ausgeführten Teil), die Sie platziert haben und die in Ihrem Konto den Status „offen“ anzeigt, (für den offenen Teil) zu stornieren. Von dieser Möglichkeit können Sie zum Beispiel Gebrauch machen, wenn sich bei einer erteilten Bestens-Order der Kurs des Edelmetalls in die für Sie ungünstige Richtung bewegt.
Sie verstehen und akzeptieren, dass die Order nicht storniert werden kann, wenn GoldRepublic Ihre Order bereits „in Bearbeitung“ hat oder sogar bereits ausgeführt hat, bevor Ihr Stornierungsantrag eingegangen ist. Wenn die Order in Bearbeitung ist, wird dies in Ihrem Konto in der Orderübersicht angezeigt. In der Regel dauert dieser Status nicht länger als etwa zehn Minuten.
Der in Bearbeitung befindliche oder bereits ausgeführte Auftrag kann vom Kontoinhaber nicht unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen zur Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzkauf widerrufen werden, da sich der Auftrag auf Waren bezieht, deren Preis Schwankungen auf den Finanzmärkten oder anderen Märkten unterliegt.
GoldRepublic storniert nicht ausgeführte Kauf- und Verkaufsaufträge, wenn diese (i) älter als zwei Wochen sind oder (ii) wenn der von Ihnen angegebene Limit-Verkaufspreis 10% oder mehr über dem Geldkurs liegt oder der von Ihnen angegebene Limit-Kaufpreis 10% oder mehr unter dem Briefkurs liegt oder (iii) wenn der Preis, zu dem die Bestensorder ausgeführt würde, um 10% oder mehr vom Geld- oder Briefkurs des Edelmetalls zu dem Zeitpunkt abweicht, zu dem Ihre Bestensorder bei GoldRepublic eingegangen ist (unabhängig davon, ob der Auftrag an einem Werktag oder einem anderen Tag eingeht).
Weder der Kontoinhaber noch GoldRepublic sind berechtigt, von Fehlern im Handelssystem zu profitieren. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, erklären sich sowohl der Kontoinhaber als auch GoldRepublic damit einverstanden, dass die Auftragsausführung nachträglich angepasst werden kann, um sicherzustellen, dass der Handel für alle Parteien fair verläuft.
Wenn GoldRepublic einen von Ihnen erteilten Auftrag storniert, werden Sie darüber unverzüglich per E-Mail informiert.
GoldRepublic wird Ihnen kurz nach jeder Ausführung eines oder mehrerer Aufträge die ausgeführten Aufträge per E-Mail bestätigen. Die Abwicklung eines Auftrags, sei es durch die Ausführung einer oder mehrerer Transaktionen oder durch die Stornierung des Auftrags, führt dazu, dass GoldRepublic Ihnen per E-Mail eine Auftragsbestätigung über die vollständigen Mengen zusendet, die auf Grundlage des ursprünglichen Auftrags gehandelt wurden, unter Angabe des genauen Zeitpunkts und des Kurses, zu dem der Auftrag ausgeführt wurde, sowie der in Rechnung gestellten Kosten und Gebühren.
Die Preise unserer Produkte und Dienstleistungen unterliegen den Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Mitgeteilte oder angebotene Preise gelten lediglich als Richtwert und sind nicht als Angebot zu verstehen, das durch bloße Annahme zu einem Vertrag führt.
Nach der Erteilung eines (elektronischen) Auftrags folgt eine Empfangsbestätigung. Diese Bestätigung ist lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Auftrags bei GoldRepublic und stellt keine verbindliche Annahme des Auftrags zur Ausführung der Order dar.
Der Kontoinhaber, der einen (elektronischen) Auftrag erteilt, verpflichtet sich unwiderruflich zur Erfüllung der mit dessen Ausführung verbundenen Verpflichtungen gegenüber GoldRepublic, den Lieferanten von GoldRepublic, SEG, dem Verwahrer und etwaigen anderen beteiligten Parteien.
Aufträge/Anweisungen an GoldRepublic sind so genau wie möglich zu spezifizieren. Sämtliche Schäden infolge unrichtiger, unvollständiger, unklarer oder ungenauer Aufträge/Anweisungen des Kontoinhabers gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kontoinhabers.
GoldRepublic ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, offensichtlich unrichtige, unvollständige, unklare oder ungenaue Aufträge/Anweisungen abzulehnen. GoldRepublic ist weder verantwortlich noch haftbar für etwaige Schäden, die sich aus der Befolgung oder Nichtbefolgung der hier genannten Aufträge/Anweisungen ergeben.
Sie bevollmächtigen GoldRepublic, (a) Ihre Order zum Kauf oder Verkauf von Edelmetall als Anweisung zu akzeptieren, unverzüglich zur Abwicklung überzugehen, sobald Ihre Order ganz oder teilweise ausgeführt werden kann, sowie (b) einen Barren oder einen Teil davon als Ihr Eigentum zuzuweisen und (erforderlichenfalls auf täglicher Basis) einen anderen Barren (oder einen Teil davon) als Ihr Eigentum zuzuweisen, vorausgesetzt, dass in Bezug auf die Zuweisung eines anderen Barrens (oder eines Teils davon) diese Zuweisung nicht zu einer Änderung Ihrer Rechte an Menge, Art und Qualität des Edelmetalls oder zu einer Unterbrechung dieser Rechte führt.
Bevor Sie eine Order zum Kauf von Edelmetall erteilen, müssen Sie über ein ausreichendes Guthaben in Ihrem Gelddepot verfügen (siehe die Artikel 2 (Stichting Escrow GoldRepublic), 10 (An- und Verkäufe über das Gelddepot) und 11 (Gelddepot)). Nach der Erteilung einer Kauforder durchläuft diese Order verschiedene Status. Den Status Ihrer Order können Sie in Ihrer Orderübersicht einsehen. Die verschiedenen Status im Kaufprozess sind die folgenden:
Offen
Hat die Order den Status „offen“, bedeutet dies, dass Sie die Order erteilt haben (sie jedoch noch nicht realisiert und noch nicht verarbeitet wurde). Zu diesem Zeitpunkt wird in Ihrem Gelddepot ein Betrag reserviert, der dem geschätzten Kaufpreis des Edelmetalls zuzüglich der geschätzten Kosten und Gebühren entspricht, die im Zusammenhang mit dem Kauf an GoldRepublic zu zahlen sind.
Realisiert
Hat die Order den Status „realisiert“, bedeutet dies, dass die Order in den Systemen von GoldRepublic in Ausführung ist und der Kurs, zu dem die Order ausgeführt wird, festgelegt wurde. Der reservierte Betrag in Ihrem Gelddepot wird anhand des Kurses und des Volumens, zu denen die Order realisiert wurde, aktualisiert und endgültig festgelegt.
Verarbeitet
Sobald die Order den Status „verarbeitet“ erreicht, erfolgt die Lieferung des Edelmetalls gegen gleichzeitige Zahlung des Kaufpreises sowie der zuvor genannten Kosten und Gebühren an GoldRepublic aus Ihrem Gelddepot (der in Ihrem Gelddepot reservierte Betrag wird abgebucht). Zum Zeitpunkt der Lieferung des Edelmetalls werden Sie dessen Eigentümer, wie in Artikel 13 (Eigentum) bestimmt.
Über jede Änderung des Status Ihrer Kauforder erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Nachdem Ihre Order den Status „verarbeitet“ erreicht hat, erhalten Sie per E-Mail eine Orderbestätigung mit den Details der verarbeiteten Order.
Auf der Website von GoldRepublic, im Bereich Saldoverwaltung/Eigentumsverifizierung, ist anschließend ersichtlich, welcher spezifische Barren Edelmetall (oder Teil eines spezifischen Barrens) Ihr Eigentum ist. Sie können dies auch einsehen, indem Sie in Ihrem Konto auf den Tresor klicken, in dem Ihr Gold gelagert ist. Darüber hinaus können Sie an derselben Stelle auf der Website die Barrenliste des Edelmetalls herunterladen, das beim Verwahrer gelagert ist, sodass Sie überprüfen können, dass das Edelmetall auch tatsächlich beim Verwahrer gelagert ist.
GoldRepublic bemüht sich, das Edelmetall, für das Sie eine Kauforder erteilt haben, so schnell wie möglich zu liefern. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung zum Ende des Werktages, an dem die Order den Status „realisiert“ erreicht hat. Unter Umständen kann jedoch für das Edelmetall eine Lieferzeit gelten, die es unmöglich macht, innerhalb der genannten Frist zu liefern. Sobald wir von einer solchen längeren Lieferfrist erfahren, wird dies auf der Homepage unserer Website bekannt gegeben.
Wenn Sie Ihr Edelmetall verkaufen möchten, haben Sie die Garantie, dass GoldRepublic es zum dann geltenden Kurs zurückkauft, wie er auf der Website von GoldRepublic angezeigt wird. Bevor Sie eine Verkaufsorder erteilen, müssen Sie über ausreichend Edelmetall verfügen, das beim Verwahrer für Sie gelagert ist. Nach der Erteilung einer Verkaufsorder durchläuft diese Order verschiedene Status. Den Status Ihrer Order können Sie in Ihrer Orderübersicht einsehen. Die verschiedenen Status im Verkaufsprozess sind die folgenden:
Offen
Wenn die Order den Status „offen“ hat, bedeutet dies, dass Sie die Order erteilt haben (sie aber noch nicht realisiert und noch nicht verarbeitet wurde). Zu diesem Zeitpunkt werden das betreffende Gewicht und die betreffende Art des Edelmetalls für den Verkauf reserviert. (Sie bleiben Eigentümer davon bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Order den Status „verarbeitet“ hat.)
Realisiert
Wenn die Order den Status „realisiert“ hat, bedeutet dies, dass die Order in den Systemen von GoldRepublic in Ausführung ist und der Kurs, zu dem die Order ausgeführt wird, festgelegt wurde.
Verarbeitet
Sobald der Auftrag den Status „verarbeitet“ erreicht, wird das Edelmetall, auf das sich Ihr Verkaufsauftrag bezieht, an GoldRepublic oder einen Dritten geliefert, gegen gleichzeitige Zahlung des Verkaufspreises an Sie, abzüglich der im Zusammenhang mit dem Verkauf an GoldRepublic geschuldeten Kosten. Der entsprechende Betrag wird Ihrem Gelddepot direkt gutgeschrieben. Sie können diesen Betrag direkt auf Ihr Referenzkonto überweisen, über den Bereich Saldoverwaltung/Geld abheben auf der Website von GoldRepublic. Anschließend dauert es circa 1 Werktag, bis das Geld wieder auf Ihrem Referenzkonto verfügbar ist (abhängig von Ihrer Bank).
Über jede Änderung des Status Ihres Verkaufsauftrags werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Nachdem Ihr Auftrag den Status „verarbeitet“ erreicht hat, erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Details des verarbeiteten Auftrags.
GoldRepublic verifiziert an jedem Werktag den Bestand an Edelmetall beim Verwahrer, um festzustellen, dass die Gesamtmenge an Edelmetall mindestens der Summe der Ansprüche sämtlicher Kunden von GoldRepublic auf Edelmetall entspricht.
GoldRepublic führt täglich viele Aufträge zum Kauf und Verkauf von Edelmetall aus. Es gibt auch Kunden von GoldRepublic, die einen Edelmetallbarren auf ihren eigenen Namen reservieren (siehe Artikel 14 (Ihr Recht auf den Besitz eines individuellen Barrens)) oder sich physisch ausliefern lassen (siehe Artikel 18 (Recht auf Auslieferung Ihres Edelmetalls an Sie)). Dadurch kann es vorkommen, dass während des Zeitraums, in dem Sie Edelmetall beim Verwahrer halten, Ihre Eigentumsrechte an einem Barren (oder einem Teil davon) auf einen anderen Barren (oder einen Teil davon) übertragen werden. GoldRepublic garantiert, dass in diesen Fällen Ihre Rechte auf die Menge, Art und Qualität des Edelmetalls, das Sie beim Verwahrer halten, ununterbrochen fortbestehen.
Sofern Sie diese Funktion nicht deaktiviert haben, erhalten Sie täglich per E-Mail Informationen über die Zuweisung Ihres Edelmetalls. Wenn Ihre Rechte an einem Barren (oder einem Teil davon) auf einen anderen Barren (oder einen Teil davon) übertragen wurden, geht dies aus der betreffenden E-Mail hervor.
Infolge eines Kauf- oder Verkaufsauftrags kommt es nicht notwendigerweise zu einer materiellen Veränderung im Tresor. Dies hängt damit zusammen, dass Käufe und Verkäufe, die GoldRepublic verarbeitet, aus dem eigenen Edelmetallbestand von GoldRepublic oder an diesen geliefert werden, ohne dass GoldRepublic in allen Fällen diesen Bestand auffüllt oder (einen Teil davon) verkauft.
Die Zahlung von Geld im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Edelmetallen erfolgt durch eine Buchung von Geldern innerhalb des Systems von GoldRepublic. Ihr daraus resultierendes Geldguthaben bei SEG (Ihr Gelddepot) repräsentiert Ihr Geldguthaben auf dem Treuhandkonto von SEG bei der Rabobank (in Amsterdam). GoldRepublic instruiert in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte von SEG die Bank in Bezug auf das in Ihrem Gelddepot gehaltene Geld.
Die Auszahlung der Erlöse aus Ihrem Auftrag zum Verkauf von Edelmetall erfolgt ebenfalls über Ihr Gelddepot. In allen Fällen verkaufen Sie Ihr Edelmetall an GoldRepublic. In manchen Fällen behält GoldRepublic das zurückgekaufte Edelmetall im eigenen Bestand, im Allgemeinen verkauft GoldRepublic Ihr Edelmetall jedoch in dem Moment, in dem Ihr Verkaufsauftrag realisiert ist, an den Lieferanten von GoldRepublic weiter (der GoldRepublic eine Rückkaufgarantie erteilt hat). Dieser Lieferant bezahlt das Edelmetall innerhalb von zwei Tagen, nachdem Ihr Verkaufsauftrag realisiert wurde. Falls GoldRepublic nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen sollte, um den Verkaufspreis für Ihr Edelmetall zuvor Ihrem Gelddepot gutzuschreiben, würde es daher maximal zwei Tage dauern, bis der Auftrag vom Status „realisiert“ in den Status „verarbeitet“ übergeht. In der Zwischenzeit, bis zu dem Moment, in dem der Status „verarbeitet“ erreicht ist und der Verkaufsbetrag Ihrem Gelddepot gutgeschrieben wurde, bleibt das Edelmetall Ihr Eigentum.
Wenn es GoldRepublic nicht gelingt, mit der Einzugsermächtigung die Kosten oder Gebühren, die Sie nicht aus Ihrem Gelddepot zahlen, einzuziehen, weil Sie kein oder kein ausreichendes Guthaben auf Ihrem Referenzkonto halten, weil die Einzugsermächtigung widerrufen wurde oder sich als ungültig erweist oder aus welchem anderen Grund auch immer, erhalten Sie eine Warn-E-Mail. Wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen für den Ausgleich des Guthabens auf Ihrem Referenzkonto gesorgt oder anderweitig dafür Sorge getragen haben, dass GoldRepublic die Kosten und Gebühren erfolgreich einziehen konnte, ist GoldRepublic berechtigt, die hier gemeinten Kosten und Gebühren aus dem Verkauf (eines Teils) Ihres Edelmetalls zum zu diesem Zeitpunkt geltenden Kurs zu begleichen; dieser Verkauf wird in diesem Fall von GoldRepublic initiiert, Ihre Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich und GoldRepublic muss Sie darüber nicht gesondert informieren. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigen Sie GoldRepublic, in Ihrem Namen alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für den Verkauf und die Lieferung Ihres Edelmetalls im vorgenannten Sinne erforderlich oder zweckmäßig sind. Auch für diesen Verkauf werden die üblichen Transaktionskosten in Rechnung gestellt (https://www.goldrepublic.com/nl-nl/tarieven).
Falls und soweit das Recht von GoldRepublic, die vorgenannten Kosten und Gebühren aus dem Verkauf (eines Teils) Ihres Edelmetalls zu begleichen, nicht rechtswirksam sein sollte, verpflichten Sie sich, ein erstrangiges Pfandrecht zugunsten von GoldRepublic an Ihren beim Verwahrer aufbewahrten Edelmetallen zu bestellen, einschließlich abhängiger Rechte und Nebenrechte, dies zur Sicherung der Begleichung der genannten Kosten und Gebühren. Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilen Sie GoldRepublic eine unbedingte Vollmacht, Ihre vorgenannten Edelmetalle in Ihrem Namen an sich selbst zu verpfänden und alles zu tun, was in diesem Zusammenhang sowie im Zusammenhang mit der Verwertung des Pfandrechts nützlich oder notwendig ist. Sie stehen dafür ein, zu dieser Verpfändung befugt zu sein und dass Ihre Edelmetalle im Übrigen frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und bleiben. GoldRepublic wird bei der Verwertung verpfändeten Edelmetalls nicht weiter gehen, als für die Begleichung der hier gemeinten Kosten und Gebühren erforderlich ist. Die Kosten und Risiken, die mit der Verwertung von Sicherungsrechten zusammenhängen oder daraus entstehen, gehen zu Ihren Lasten. GoldRepublic ist nicht verpflichtet, eine Mitteilung im Sinne der Artikel 3:249 oder 3:252 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) zu machen. Nachdem von der Befugnis zur Verwertung Gebrauch gemacht wurde, wird GoldRepublic Sie darüber so schnell wie möglich in Kenntnis setzen. Ferner verzichten Sie auf alle Rechte, beim für einstweilige Verfügungen zuständigen Richter des Gerichts einen Antrag auf einen abweichenden Verkauf zu stellen.
Unterliegt (die Bestellung oder Verwertung) eines Pfandrechts oder eines ähnlichen Sicherungsrechts im vorgenannten Sinne einem anderen Recht als dem niederländischen Recht, findet das Vorstehende, soweit möglich, entsprechende Anwendung. Wo auf eine Verpfändung, ein Pfandrecht oder verpfändete Edelmetalle verwiesen wird, sind in diesem Fall auch gemeint: eine Verpfändung oder Bestellung eines ähnlichen Sicherungsrechts nach dem anwendbaren ausländischen Recht, ein Pfandrecht oder ähnliches Sicherungsrecht nach diesem anwendbaren ausländischen Recht oder dessen Verwertung sowie Edelmetalle, an denen ein solches Pfandrecht oder ähnliches Recht nach dem anwendbaren ausländischen Recht bestellt ist oder wird. Die vorgenannte Vollmacht umfasst auch die Befugnis von GoldRepublic, für den Fall, dass (die Bestellung des Pfandrechts) das Pfandrecht oder ein ähnliches Sicherungsrecht einem anderen Recht als dem niederländischen Recht unterliegt, und soweit nach diesem Recht zulässig, nach dem anwendbaren Recht die genannten Güter an sich selbst zu verpfänden oder zu eigenen Gunsten ein ähnliches Recht zu bestellen und alles zu tun, was in diesem Zusammenhang sowie im Zusammenhang mit dessen Verwertung nützlich oder notwendig ist.
SEG ist stets berechtigt, bereits offene und/oder zukünftige, aber bereits feststehende (laufende) Kosten und Gebühren, die GoldRepublic geschuldet werden, zulasten Ihres Gelddepots an GoldRepublic zu zahlen, bevor Beträge aus Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto überwiesen oder Kauforders ausgeführt werden. Regelmäßig erhalten Sie per E-Mail einen Kontoauszug über alle Bewegungen, die innerhalb Ihres Accounts stattgefunden haben.
GoldRepublic ist bestrebt, ihr Online-Ordersystem während der Handelszeiten für Sie erreichbar und verfügbar zu halten. Wartungsarbeiten werden daher grundsätzlich außerhalb der Handelszeiten geplant und durchgeführt. Durch unvorhergesehene Umstände kann es jedoch vorkommen, dass Wartungs-, Reparatur- oder andere Arbeiten dennoch während der Handelszeiten durchgeführt werden.
Ihnen ist bekannt und Sie sind damit einverstanden, dass bei einer geplanten und angekündigten Unterbrechung unserer Dienstleistung Ihre offenen Order(s) nach Wiederherstellung der Dienstleistung in Kraft bleiben.
Ihnen ist bekannt und Sie sind damit einverstanden, dass bei einer ungeplanten und/oder unangekündigten Unterbrechung unserer Dienstleistung, die 10 Minuten oder länger dauert, Ihre offenen, noch nicht ausgeführten (Teile von) Order(s) nach Wiederherstellung der Dienstleistung storniert werden.
Wir werden versuchen, Sie so gut wie möglich per E-Mail oder über die Website über alle (un)geplanten Unterbrechungen sowie deren Folgen auf dem Laufenden zu halten, weisen Sie jedoch darauf hin, dass dies nicht in allen Fällen (rechtzeitig) möglich sein wird.
GoldRepublic ist weder verantwortlich noch haftbar für etwaige Folgen der (vorübergehenden) vollständigen oder teilweisen Nichterreichbarkeit oder Nichtverfügbarkeit Ihres Kontos. Daraus entstehende Schäden gehen daher vollständig auf Ihre Rechnung und Gefahr, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens GoldRepublic.
Wenn GoldRepublic Fehler in der Verwaltung Ihrer Daten entdeckt, ist sie berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Fehler einseitig zu korrigieren und Sie erst nachträglich darauf hinzuweisen. Sie sind und bleiben selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Daten in der Verwaltung von GoldRepublic vollständig, richtig und aktuell sind. Etwaige Schäden, die daraus entstehen, dass Sie hierfür nicht oder nur unzureichend Sorge tragen, gehen vollständig auf Ihre Rechnung und Gefahr.
Weder GoldRepublic noch Sie selbst haben das Recht, aus Fehlern im Handelssystem einen Vorteil zu ziehen. GoldRepublic und Sie selbst akzeptieren, dass nach dem Auftreten eines Fehlers angemessene Anpassungen vorgenommen werden dürfen, um die Fehler zu beheben und den Zustand herzustellen, der bestünde, wenn dieser Fehler nicht gemacht worden wäre.
Kommt es, aus welchem Grund auch immer, zu einer vollständigen oder teilweisen Rückabwicklung eines bereits ganz oder teilweise ausgeführten Auftrags, gilt für etwaige Kursdifferenzen, dass sowohl positive als auch negative Differenzen stets ausschließlich und vollständig auf Ihre Rechnung und Gefahr gehen, dies vorbehaltlich Schäden, die Sie infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens GoldRepublic erleiden.
Eine Anlage in physisches Edelmetall bei GoldRepublic bietet Chancen auf attraktive Renditen, ist jedoch auch mit Risiken verbunden und daher nicht für jeden Anleger geeignet. Es ist wichtig, dass Sie die Merkmale und Risiken von Anlagen in physisches Edelmetall gut verstehen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Zudem sollten Sie sorgfältig abwägen, ob eine Anlage in physisches Edelmetall angesichts Ihrer Erfahrung, Ihres Anlagehorizonts, Ihrer sonstigen Anlagen, Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Risikobereitschaft und anderer relevanter Umstände für Sie geeignet ist.
In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen Überblick über die Risiken, denen Sie ausgesetzt sind und die im Hinblick auf ihre Folgen und Wahrscheinlichkeit relevant sind.
Die Kursentwicklung von Edelmetall hängt von den Bewegungen am Markt ab. Dadurch kann der Wert von Edelmetall schwanken und der Kurs Ihres Edelmetalls niedriger sein als der Preis, zu dem Sie es erworben haben. Sollte der Wert Ihrer Edelmetalle auf null sinken, können Sie sogar den Wert Ihrer gesamten Anlage verlieren.
Der Kurs des Edelmetalls zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie über Ihr Konto eine Order eingeben und an GoldRepublic übermitteln, ist nicht notwendigerweise der Kurs, zu dem die Order ausgeführt wird, da es bei der Ausführung zu Verzögerungen kommen kann. Das gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Orders, die außerhalb von Werktagen erteilt werden.
Der Wert von Edelmetall wird weltweit in US-Dollar ausgedrückt und gehandelt. Da Sie das Edelmetall in Euro kaufen, wird der Wert Ihrer Anlage durch Wechselkurseffekte beeinflusst. Eine Wertsteigerung des US-Dollars gegenüber dem Euro hat einen positiven Effekt, während eine Wertminderung zu einem negativen Effekt führt.
Gelder, die Sie in Ihrem Gelddepot halten, sind über SEG bei der Rabobank untergebracht, einer angesehenen Bank mit hoher, stabiler Bonität. Dennoch kann diese Bank insolvent werden oder in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wodurch Sie Ihr Geld (teilweise) verlieren können. SEG ist keine Bank und nimmt nicht am Einlagensicherungssystem teil.
Durch besondere Umstände kann es vorkommen, dass kein Handel möglich ist, wodurch es nicht möglich ist, physisches Edelmetall über GoldRepublic zu kaufen oder zu verkaufen. Nach Wiederaufnahme des Handels können die Preise von den Preisen abweichen, die vor dem Zeitpunkt der Handelsunterbrechung angegeben wurden.
Die (Computer-)Systeme von GoldRepublic, die Website, das Internet et cetera können (vorübergehend) nicht erreichbar sein oder Ihr eigener Computer kann ausfallen. Dadurch ist es möglich, dass Sie eine Transaktion nicht oder nicht zum von Ihnen gewünschten Zeitpunkt oder zu dem von Ihnen gewünschten Kurs ausführen können.
Dies ist das Risiko, dass man bei der Abwicklung einer Transaktion zwar seine eigenen Verpflichtungen erfüllt hat, die Gegenpartei jedoch ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Wenn sich dieses Risiko verwirklicht, bedeutet dies bei einer Verkaufstransaktion, dass Sie das Edelmetall geliefert haben, ohne die Verkaufserlöse (vollständig) zu erhalten, und bei einer Kauftransaktion, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben, ohne das Edelmetall zu erhalten.
GoldRepublic ist in der Lage, dieses Risiko in gewissem Maße zu beherrschen, indem es selbst einen Grundbestand an Edelmetallen hält, wodurch das Edelmetall zum Zeitpunkt der Zahlung oder kurz danach geliefert werden kann (nach dem Prinzip "Zug um Zug"). Es kann jedoch vorkommen, dass der Bestand von GoldRepublic vollständig ausverkauft ist und GoldRepublic das Edelmetall auf dem professionellen Markt einkaufen muss. Dadurch können Lieferzeiten entstehen, die sich verlängern können, wodurch das Kontrahentenrisiko zunehmen würde. GoldRepublic steht jedoch dafür ein, dass die Gelder, die Sie für einen Auftrag zum Kauf von Edelmetall auf Ihr Gelddepot eingezahlt haben, erst dann an GoldRepublic gezahlt werden, wenn das betreffende Edelmetall an Sie geliefert worden ist. Falls eine Lieferzeit besteht, wird GoldRepublic dies auf der Website angeben. Wenn auf der Website nichts zur Lieferzeit angegeben ist, wird das Edelmetall am Ende des Werktags geliefert, an dem die Transaktion stattgefunden hat.
Dies ist das Risiko, dass durch ein Versagen der Verfahren von GoldRepublic Fehler nicht rechtzeitig bemerkt werden oder sogar Betrug auftreten kann. GoldRepublic beabsichtigt, dies durch eine ordnungsgemäße Funktionstrennung, eine gut dokumentierte administrative Organisation und eine Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verfahren zu verhindern.
Wenn Ihr Passwort nicht geheim bleibt und in die Hände eines Dritten gelangt, laufen Sie Gefahr, dass sich ein Dritter Zugang zu Ihrem Konto verschafft. Dieser Dritte kann grundsätzlich lediglich Transaktionen ausführen oder Ihr Geld auf Ihr Referenzkonto überweisen. Es ist nämlich nicht möglich, Geld auf ein anderes Konto zu überweisen. Das Risiko, das Sie somit tragen, ist: eine Verletzung Ihrer Privatsphäre und die Erteilung von Scheinaufträgen. Ersteres ist sehr ärgerlich, Letzteres kann jedoch durch Kursunterschiede auch zu Schäden führen.
Wenn Sie Ihr Edelmetall aus dem Tresor entnehmen möchten, müssen Sie dies über die Website von GoldRepublic angeben. Um physische Entnahmen durchführen zu können, wird von Ihnen verlangt, dass Sie zwei zuverlässige Formen der Legitimation vorlegen. Zudem kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie eine Versicherung gegen Identitätsbetrug abschließen und/oder andere Maßnahmen ergreifen, die GoldRepublic für erforderlich hält.
GoldRepublic sorgt für eine angemessene Versicherung Ihrer Edelmetalle gegen Diebstahl und Schäden. Auf jede Versicherung finden Ausschlüsse Anwendung. Tritt ein Ausschluss ein, aufgrund dessen keine Auszahlung erfolgt, haftet GoldRepublic nicht für den Schaden. Die Deckung, die die Versicherung bietet, wird in den Versicherungspolicen genannt, die auf der Website von GoldRepublic veröffentlicht sind.
Unter außergewöhnlichen Umständen ist GoldRepublic berechtigt oder kann gezwungen sein, ihre Tätigkeiten zu beenden. Diese Situation kann sich unter anderem ergeben, wenn es für GoldRepublic nicht länger möglich ist, ihre Risiken in Bezug auf den Kauf und Verkauf von physischem Edelmetall ausreichend abzusichern; aus steuertechnischen Gründen; wenn der Verwahrer nicht länger als Verwahrer auftritt und kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann; wenn GoldRepublic in Zahlungsaufschub oder Insolvenz gerät, et cetera.
Für den Fall, dass GoldRepublic ihre Tätigkeiten beendet, entfällt die Garantie des Rückkaufs Ihres Edelmetalls durch GoldRepublic.
Es können Änderungen der geltenden Gesetzgebung vorgenommen, behördliche Maßnahmen verkündet oder neue Auslegungen der Aufsichtsbehörde für Anlagen veröffentlicht werden, die Folgen für den Betrieb von GoldRepublic haben können und unter anderem zu einer Erhöhung der Tarife für Kauf- und Verkaufstransaktionen über GoldRepublic führen können.
Schäden, die Sie erleiden und die sich aus den vorgenannten oder anderen Risiken ergeben, gehen stets vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens GoldRepublic. Selbstverständlich entbinden diese Haftungsausschlüsse GoldRepublic nicht von ihrer Verpflichtung, mit aller möglichen Sorgfalt über die Sicherheit Ihres Eigentums auf einem Niveau zu wachen, das als kommerziell akzeptabel gilt.
Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Ausschlüsse gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Haftung von GoldRepublic:
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet GoldRepublic in keinem Fall für Schäden, die im Zusammenhang mit dem in Ihrem Auftrag erfolgenden An- oder Verkauf von Edelmetallen, dem Halten von Edelmetallen über GoldRepublic, der Reservierung oder Auslieferung von Edelmetallen sowie der Ausführung von Zahlungen oder dem Empfang von Geldern in diesem Zusammenhang entstehen oder daraus resultieren.
GoldRepublic haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden, gleich welcher Art und wie auch immer entstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (realisierte) Kursverluste oder entgangene Kursgewinne.
Im Falle von Verlust, Diebstahl und/oder anderweitigem Untergang Ihres Edelmetalls, für den GoldRepublic haftbar sein sollte, kann GoldRepublic selbst wählen, ob sie den Ersatz in Geld oder in gleichartigem und gleichwertigem Edelmetall leistet.
Unbeschadet einer etwaigen Haftung von GoldRepublic stellen Sie GoldRepublic von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den mit Ihnen geschlossenen Verträgen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
GoldRepublic haftet nicht für die nicht (rechtzeitige) Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt: unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände, auf die sie vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben kann. Hierunter fallen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Erdbeben, Arbeitskonflikte, Betriebsstörungen, Blitzeinschlag, (Bürger-)Krieg, Computerstörungen, Embargos, extreme Knappheit und Engpässe bei Edelmetallen, Handlungen einer Behörde oder einer ihrer Abteilungen, Ausfall der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Entscheidungen, die die Tätigkeiten von GoldRepublic (stark) behindern, Überschwemmungen, Rationierung, Unruhen, Pflichtverletzungen durch Tun oder Unterlassen Dritter (oder ihrer Hilfspersonen) oder durch von ihnen verwendete mangelhafte Sachen, Streiks, Terrorismus, Verzögerungen bei Zulieferern, extreme Krankheit bei Mitarbeitern von GoldRepublic oder Identitätsdiebstahl.
GoldRepublic ist während eines Zeitraums höherer Gewalt berechtigt, sämtliche Verpflichtungen aus jeglichem Vertrag während dieses Zeitraums auszusetzen.
Transaktionskosten für Goldorders und Goldkäufe sind von der Mehrwertsteuer befreit. Auf die übrigen Kosten und Gebühren wird Mehrwertsteuer erhoben. Sie sind selbst vollständig für die Zahlung aller geschuldeten Steuern verantwortlich.
Verstirbt ein Kontoinhaber, müssen wir hierüber so schnell wie möglich informiert werden. Solange wir nicht über den Todesfall informiert wurden, dürfen wir vom Kontoinhaber oder in dessen Namen erteilte Aufträge (weiterhin) ausführen. Aufträge, die uns erteilt wurden, bevor wir über den Todesfall informiert wurden, dürfen wir (weiterhin) ausführen, wenn wir dies vernünftigerweise nicht mehr verhindern können.
Erfahren wir, dass ein Kontoinhaber verstorben ist, sperren wir sein/ihr Konto, bis nach unserem Ermessen rechtlich überzeugend nachgewiesen wurde, dass er/sie verstorben ist und wer rechtmäßig in seinem/ihrem Namen handeln darf. Erst wenn dies hinreichend geklärt ist, werden wir gemeinsam mit dieser (juristischen) Person das Konto abwickeln. GoldRepublic ist berechtigt, für ihre Mitwirkung Kosten in Rechnung zu stellen.
GoldRepublic ist nicht verpflichtet, erneut Auskunft über Handlungen und Transaktionen zu erteilen, die vor dem Zeitpunkt des Todes vorgenommen wurden.
Ist ein Konto länger als 5 Jahre vollständig inaktiv und können wir Sie über die uns bekannten Kontaktdaten nicht erreichen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sie auf Ihre Kosten ausfindig machen zu lassen. Ist ein Konto länger als 10 Jahre vollständig inaktiv und ist es uns nicht gelungen, Sie ausfindig zu machen oder machen zu lassen, fällt Ihr Edelmetall an GoldRepublic.
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Sie für insolvent erklärt wurden, wenn das niederländische Gesetz zur Schuldensanierung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) auf Sie für anwendbar erklärt wurde, wenn Ihnen ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde, wenn Sie unter Vermögensverwaltung oder Betreuung gestellt wurden oder wenn diesbezüglich ein Antrag gestellt wurde oder wird.
Wird zu Ihren Lasten eine Pfändung bei uns, SEG und/oder dem Verwahrer vorgenommen und greift diese Pfändung, werden wir Ihre Guthaben einfrieren, bis die Pfändung aufgehoben ist.
Sie dürfen die Dienstleistungen von GoldRepublic nur nutzen, wenn und soweit dies in Ihrem Land (gesetzlich) zulässig ist. Sind eine oder mehrere Dienstleistungen von GoldRepublic in Ihrem Land nicht zulässig, dürfen Sie diese Dienstleistungen keinesfalls nutzen.
Sie müssen selbst prüfen, ob die Dienstleistungen von GoldRepublic in Ihrem Land zulässig sind. GoldRepublic trifft diesbezüglich keine Untersuchungs- oder Informationspflicht. GoldRepublic ist berechtigt, ihre Dienstleistungen zu verweigern, wenn die Dienstleistungen in Ihrem Land nicht zulässig sind, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Wenn Sie die Dienstleistungen von GoldRepublic in Anspruch nehmen, obwohl dies in Ihrem Land nicht zulässig ist, gehen alle nachteiligen Folgen hiervon ausschließlich und vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko. Sollte GoldRepublic hierdurch ein Schaden entstehen, haften Sie dafür.
GoldRepublic ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Dabei gelten die nachstehenden Bedingungen.
Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird GoldRepublic stets mindestens zwei Monate im Voraus über ihre Website sowie durch eine Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ankündigen.
In dem Zeitraum zwischen der Bekanntgabe und dem tatsächlichen Inkrafttreten (also spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten) der hier genannten Änderung(en) sind Sie berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit GoldRepublic einseitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden, und zwar zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen. Sie beenden die Geschäftsbeziehung, indem Sie Ihr Edelmetall verkaufen, den Betrag in Ihrem Gelddepot auf Ihr Referenzkonto überweisen oder sich das Edelmetall physisch ausliefern lassen und die Beendigung der Geschäftsbeziehung GoldRepublic gegenüber schriftlich bestätigen.
Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht beenden, gelten Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens als mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Der Kontoinhaber ist nicht befugt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bzw. den Verträgen mit GoldRepublic zu übertragen, es sei denn, GoldRepublic hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen Sie im Voraus zu, dass GoldRepublic ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bzw. den Verträgen mit Ihnen an einen Dritten überträgt. In diesem Fall werden Sie darüber per E-Mail benachrichtigt.
Auf alle Rechtsverhältnisse mit GoldRepublic und SEG findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Bei Beschwerden über GoldRepublic können Sie sich an den Kundenservice von GoldRepublic wenden. Dies können Sie (vorzugsweise) über die Website unter ‚Kontakt' und die Auswahl ‚Beschwerden' tun. Sie können auch den Kundenservice unter 020 794 6021 oder über klantenservice@GoldRepublic.nl kontaktieren (bitte mit dem Betreff ‚Beschwerde'). Die Beschwerdeordnung von GoldRepublic finden Sie unter https://www.goldrepublic.com/nl-nl/privacy. Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich anschließend an das niederländische Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen (Klachteninstituut Financiële Dienstverlening, Kifid) wenden (http://www.kifid.nl/overkifid).
Alle etwaigen Streitigkeiten mit GoldRepublic werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam zur Entscheidung vorgelegt, oder Sie können sich an das Kifid wenden.
Wenn Sie den GoldRepublic Sparplan (automatischer regelmäßiger Kauf von Edelmetallen) nutzen, gelten dafür zusätzlich die Bedingungen dieses Artikels. Bei Abweichungen hat die Regelung dieses Artikels Vorrang.
Auf Wunsch können Sie über GoldRepublic automatisch Edelmetalle sparen. Sie ermächtigen GoldRepublic, monatlich automatisch einen festen Betrag von Ihrem Referenzkonto abzubuchen und auf Ihr Gelddepot zu überweisen. Von diesem monatlichen Betrag werden zunächst die Kosten und Vergütungen beglichen; von dem Restbetrag kauft GoldRepublic zu einem festen Zeitpunkt in dem Monat nach Eingang des Geldes auf Ihrem Gelddepot die mit Ihnen vereinbarte Menge Edelmetalle zu dem im Ausführungszeitpunkt geltenden Preis (bestens). Die gekaufte Menge hängt somit von dem Betrag ab, den Sie sparen, sowie vom aktuellen Kurs des Edelmetalls.
Ein automatischer Sparplan kann monatlich gekündigt werden. Geht Ihre Kündigung vor dem 15. eines Kalendermonats bei GoldRepublic ein, endet der automatische Sparplan zum Ersten des darauffolgenden Kalendermonats.
Mit dem Anwendbarwerden dieses Artikels erteilen Sie GoldRepublic eine Vollmacht, mit dem Recht zur Untervollmacht (Substitution), Ihr Edelmetall in Ihrem Namen, gegebenenfalls wiederholt, an sich selbst zu verpfänden, und zwar zur Sicherung der Erfüllung aller Ihrer Verpflichtungen gegenüber GoldRepublic, sowie alles zu tun, was für die Verpfändung dienlich ist. Sie stehen dafür ein, dass Sie zu dieser Verpfändung befugt sind und bleiben.
Wenn Sie ein Geschenkkonto nutzen, gelten dafür zusätzlich die Bestimmungen dieses Artikels. Bei Abweichungen haben die Bestimmungen dieses Artikels Vorrang.
Wenn Sie Edelmetall verschenken möchten, können Sie ein Geschenkkonto eröffnen. Anschließend legen Sie fest, wie viel Sie insgesamt für das Geschenk ausgeben möchten, einschließlich der Kosten und Gebühren. Bei Beträgen über € 10.000 müssen Sie sich legitimieren. Der Kaufauftrag für das Edelmetall wird so schnell wie möglich nach Eingang Ihrer Zahlung zu dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preis (bestens) ausgeführt und dem Geschenkkonto gutgeschrieben. Die Menge des angekauften Edelmetalls hängt somit von dem Betrag ab, den Sie ausgeben, sowie vom aktuellen Kurs des Edelmetalls und von den Kosten und Gebühren, die mit diesem Kauf verbunden sind. Die Lagerkosten für das Edelmetall für das erste Jahr werden beim Kauf in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu zahlen.
Anschließend erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort in einer speziellen Geschenkverpackung, die Sie dem Empfänger schenken können. Kosten für Versand, Geschenkverpackung und gegebenenfalls Mehrwertsteuer werden separat in Rechnung gestellt.
Der Empfänger des Geschenks kann sich mit seinem Benutzernamen und Passwort auf unserer Website einloggen. Anschließend muss er seine Daten eingeben sowie das Legitimations- und Validierungsverfahren korrekt und vollständig durchlaufen (siehe Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Das Geschenkkonto muss innerhalb eines Jahres gemäß dem oben beschriebenen Verfahren freigeschaltet werden. Nach Ablauf dieses Jahres wird das Geschenkkonto gesperrt. Zur Entsperrung des Geschenkkontos müssen Sie sich an GoldRepublic wenden.
Sie müssen sorgfältig mit dem Benutzernamen und dem Passwort umgehen und diese ausschließlich dem von Ihnen gewählten Empfänger mitteilen. Darüber hinaus müssen Sie sorgfältig prüfen, ob es tatsächlich der Empfänger ist, der sich mit dem Code und dem Passwort bei uns registriert hat. Der Empfänger muss seinen Benutzernamen und sein Passwort nach der Übertragung des Kontos ändern. Wird das vorgenannte Verfahren nicht (ausreichend) eingehalten, gehen etwaige daraus entstehende Schäden vollständig zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Sie und der Empfänger sind selbst vollständig für die Abwicklung etwaiger steuerlicher Folgen der Schenkung verantwortlich. Sollten wir diesbezüglich von der Steuerbehörde in Anspruch genommen werden können, sind wir berechtigt, etwaige Steuern einzubehalten.
Wenn Sie auf Ihrem Geschenkkonto einen Sparplan (automatisches Sparen) aktivieren, gelten dafür zusätzlich die Bestimmungen des vorstehenden Artikels.
Eröffnen Sie kostenlos ein Konto und entdecken Sie, wie einfach es ist, bei GoldRepublic in physische Edelmetalle zu investieren.